Leistungen von A bis Z

Abwasser; Zahlung von Entwässerungsbeiträgen

Leistungsbeschreibung

Stand: 30.07.2024

Über Herstellungsbeiträge für die öffentliche Entwässerungseinrichtung finanzieren Sie die Errichtung und Bereitstellung einer solchen Einrichtung nach dem Solidarprinzip mit.
Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) sehen vor, dass Grundstückseigentümer, die die Möglichkeit haben, ihr Grundstück an eine öffentliche Entwässerungseinrichtung anzuschließen, in der Regel (einmalige) Herstellungsbeiträge leisten müssen. Sie beteiligen sich damit nach dem Solidarprinzip (jeder Eigentümer im Einrichtungsgebiet wird herangezogen) an der Finanzierung dieser Einrichtung.

Die Höhe des Beitrages orientiert sich oft an der Größe der Grundstücks- und Geschossflächen; pro m2 solcher Flächen ist ein bestimmter, in der BGS/EWS festgelegter Beitragssatz zu zahlen. Verbreitet ist aber auch eine Beitragsbemessung anhand der Grundstücksfläche und der für das Grundstück nach Baurecht zulässigen Geschossfläche. Der Beitragssatz errechnet sich meist aus einer sog. Globalkalkulation. In ihr werden alle entstehenden Kosten zusammengefasst und rechnerisch auf die Gesamtheit der vorhandenen und zu erwartenden Grundstücks- und Geschossflächen umgelegt.

Im Zuge der Herstellung einer solchen öffentlichen Anlage besteht für die Gemeinden auch die Möglichkeit, schon vor deren Fertigstellung von den Grundstückseigentümern sog. Vorauszahlungen zu verlangen, z. B. um die für die Baumaßnahmen erforderliche gemeindliche Kreditaufnahme zu verringern. Vorauszahlungen werden nach Baufertigstellung mit der Schlussabrechnung (endgültiger Herstellungsbeitrag) verrechnet.

Anzumerken ist ebenfalls, dass eine Gemeinde auch nach der erstmaligen Herstellung einer Einrichtung sog. Verbesserungsbeiträge erheben kann, wenn sie etwa die schon seit langem bestehende Einrichtung modernisiert oder ertüchtigt hat.

Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

(fakultatives) Widerspruchsverfahren

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal).

Ansprechpartner in der Gemeinde Himmelkron

Maximilian Müller

Telefon:09227/931-20
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
Raum:12
tätig für:Bauamt

Petra Bescherer

Telefon:09227/931-21
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
Raum:4
tätig für:Bauamt

Ralf Glas

Telefon:09227/931-22
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
Raum:4
tätig für:Bauamt

Jens Allstädt

E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
tätig für:Freibad Himmelkron

Verena Benker

E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
tätig für:Kindergarten Lanzendorf

Petra Bescherer

Telefon:09227/931-21
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
Raum:4
tätig für:Bauamt

Stefan Fiolka

E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
tätig für:Kläranlage

Robert Gerstner

Telefon:09227/931-18
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
Raum:5
tätig für:Haupt- und Finanzverwaltung

GKDS Gesellschaft für kommunalen Datenschutz mbH

Telefon:09227/931-12
E-Mail:datenschutz@himmelkron.de
tätig für:Gemeinde Himmelkron

Ralf Glas

Telefon:09227/931-22
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
Raum:4
tätig für:Bauamt

Anja Goldberg-Huber

Telefon:09227/931-29
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
Raum:1
tätig für:Haupt- und Finanzverwaltung

Detlef Härtlein

Telefon:09273/50218-7
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
tätig für:Bauhof

Peter Hauenstein

Telefon:09227/931-13
E-Mail:standesamt@himmelkron.de
Raum:2 (Außenstelle)
tätig für:Standesamt

Marion Kühn

Telefon:09227/931-15
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
Raum:1
tätig für:Kasse

Sebastian Laschka

Telefon:09227/931-16
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
Raum:1
tätig für:Haupt- und Finanzverwaltung

Kerstin Lindner

Telefon:09227/931-17
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
Raum:6
tätig für:Steueramt

Maximilian Müller

Telefon:09227/931-20
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
Raum:12
tätig für:Bauamt

Raimund Oetter

Telefon:09227/931-25
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
Raum:1
tätig für:Kasse

Katja Peetz

Telefon:09227/931-14
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
Raum:1
tätig für:Ordnungsamt

Ann-Katrin Rehm

Telefon:09227/931-11
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
Raum:1 (Außenstelle)
tätig für:Einwohner-/Passamt

Gerhard Schneider

Telefon:09227/931-19
E-Mail:buergermeister@himmelkron.de
Raum:8
tätig für:Gemeinde Himmelkron

Anja Sperner

Telefon:09227/931-45
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
tätig für:Haupt- und Finanzverwaltung

Vanessa Uome

Telefon:09227/931-12
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
Raum:3 (Außenstelle)
tätig für:Gewerbeamt

Vanessa Uome

Telefon:09227/931-12
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
Raum:4
tätig für:Wahlamt