Leistungen von A bis Z

Gentechnisch veränderte Organismen; Einsicht in den öffentlichen Teil des Standortregisters

Leistungsbeschreibung

Stand: 14.01.2024

Das Standortregister für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) können Sie einsehen, ohne einen Antrag zu stellen.

Im Standortregister für gentechnisch veränderte Organismen werden alle Flächen registriert, auf denen in Deutschland GVO zu wissenschaftlichen Zwecken freigesetzt oder zu kommerziellen Zwecken angebaut werden.

Das Standortregister setzt sich aus einem öffentlichen und einem nicht-öffentlichen Teil zusammen. Der öffentliche Teil enthält allgemeine, frei zugängliche Informationen über die Lage und Nutzung dieser Flächen. Der nicht-öffentliche Teil enthält darüber hinaus auch personenbezogene Daten wie Namen und Adressen.

Den öffentlichen Teil des Standortregisters können Sie ohne Antrag einsehen.

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Einsicht in den öffentlichen Teil: Kein Antrag notwendig.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    keine

Hinweise

Das Standortregister enthält für das Jahr 2017 keine Einträge.

Fristen

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (siehe BayernPortal).