Leistungen von A bis Z

Beihilfeleistungen; Beantragung durch Kommunalbeamte

Leistungsbeschreibung

Stand: 15.02.2024

Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte können Beihilfe beantragen.

Beamtinnen und Beamte unterliegen nicht der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie erhalten stattdessen eine anteilige Erstattung (Beihilfe) der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen und zur Gesundheitsvorsorge durch ihren Dienstherrn.

Weiterführende Informationen können vom Landratsamt oder der Gemeinde bereitgestellt werden.

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