Leistungen von A bis Z

Altenpfleger/in; Beantragung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

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Stand: 13.12.2022

Wenn Sie eine Ausbildung im Ausland absolviert haben und in Deutschland eine Tätigkeit als Altenpfleger bzw. Altenpflegerin ausüben möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Sie brauchen eine Erlaubnis, wenn Sie eine Tätigkeit mit der Berufsbezeichnung "Altenpfleger" bzw. "Altenpflegerin" in der Bundesrepublik Deutschland ausüben möchten.

Erlaubnispflichtig ist das Führen der Berufsbezeichnung, nicht aber grundsätzlich die Berufstätigkeit. Durch den Schutz der Berufsbezeichnung erfährt auch die Ausübung des jeweiligen Berufs mittelbar einen gewissen Schutz, da für eine qualifizierte gesundheitsfachberufliche Tätigkeit in der Regel examinierte Kräfte eingesetzt werden.

Voraussetzungen

Wichtigste Voraussetzungen sind:

Qualifikation

Sie haben die Berufsausbildung vollständig abgeschlossen (Nachweis) und die staatliche Abschlussprüfung bestanden.

Soweit Sie nicht nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht ausgebildet wurden,

  • ist grundsätzlich die Gleichwertigkeit Ihres Ausbildungsstandes bzw. Kenntnisstandes nach der für den jeweiligen Beruf geltenden deutschen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen erforderlich
  • sind gute Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen (Niveau GER B2).

Zuverlässigkeit

Sie haben sich keines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich Ihre Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt (Führungszeugnis).

Gesundheitliche Eignung

Sie sind in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet (ärztliches Zeugnis).

 

Verfahrensablauf

Die Zuständigkeit für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in der Altenpflege und für die dabei gestellten Anträge auf Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Altenpflegerin" bzw. "Altenpfleger“ liegt bei der Regierung von Oberfranken (unabhängig vom Regierungsbezirk, in dem Sie beabsichtigen, beruflich tätig zu werden).

Bearbeitungsdauer

Unterschiedlich.

Hinweise

Keine.

Fristen

Keine.

Kosten

Die Kosten bewegen sich in einem Rahmen von 40 bis 500 EUR.

Anerkennungsinteressierte, die nur über geringe finanzielle Eigenmittel verfügen, können einen Zuschuss für die Berufsanerkennung beantragen. Informationen zur Beantragung des Anerkennungszuschusses finden siehe unter "Weiterführende Links".

Formulare

  • Antrag auf Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Altenpflegerin/Altenpfleger" bei einer im Ausland absolvierten Ausbildung
    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung für den Beruf
    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
  • Kostenübernahmeerklärung
    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (siehe BayernPortal)