Leistungen von A bis Z

Grund- und Mittelschulen; Bewerbung für Vertretungsdienst

Leistungsbeschreibung

Stand: 10.04.2024

Die Bereitschaft zum Vertretungsdienst im Rahmen eines befristeten Arbeitsvertrages für Vertretungssituationen längstens bis Schuljahresende kann der zuständigen Regierung mitgeteilt werden.

Im Rahmen der Beschäftigung von Lehrkräften an Grund- und Mittelschulen können sich interessierte Lehrkräfte für nachträglich entstandene Ersatzbedarfe in Vertretungsfällen bewerben (ausschließlich befristete Arbeitsverträge ohne Zusage auf spätere Verbeamtung und ohne Zusage auf weitere Beschäftigung). 

Die Bereitschaft zum Vertretungsdienst kann über das Formular unter "Formulare" erfasst werden.

Voraussetzungen

Für den Vertretungsdienst können sich Lehrkräfte mit Lehramtsbefähigung Grundschule, Mittelschule, Realschule oder Gymnasium, die einen befristeten Arbeitsvertrag erhalten wollen, bewerben.

Verfahrensablauf

Die Antragsstellerinnen und Antragssteller erklären mit dem Formular ihre Bereitschaft zum Vertretungsdienst im Rahmen ihres befristeten Arbeitsvertrages.

Die Antragstellerinnen und Antragssteller werden auf einer Warteliste geführt. Die Staatlichen Schulämter setzen sich bei Bedarf mit den Bewerberinnen und Bewerbern in Verbindung.

Erforderliche Unterlagen

  • Lebenslauf
  • Examenszeugnisse

Hinweise

Die Erfassung der Bereitschaft zum Vertretungsdienst findet vorbehaltlich der Klärung des konkreten Einsatzes und der Einzelheiten zum Arbeitsvertrag statt.

Formulare

  • Grund- und Mittelschule; Bewerbung für Vertretungsdienst
    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal).