Leistungen von A bis Z

Schlepp- und Reklameflüge; Beantragung einer Erlaubnis

Leistungsbeschreibung

Stand: 16.06.2023

Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie Schlepp- oder Reklameflüge mit geschleppten Gegenständen durchführen möchten.
Die Erlaubnis zur besonderen Nutzung des Luftraums für Schlepp- und Reklameflüge muss beim zuständigen Luftamt beantragt werden.

Voraussetzungen

Eine Erlaubnis kann erteilt werden,

  • wenn der Luftfahrzeugführer eine Schleppberechtigung besitzt,
  • das Luftfahrzeug mit einem geeichten Barographen ausgerüstet ist,
  • nicht mehr als drei Luftfahrzeuge in Formation fliegen sollen und
  • die Haftpflichtversicherung des Luftfahrzeugs das Schleppen von Gegenständen ausdrücklich mit einschließt.  

Erforderliche Unterlagen

  • Schleppberechtigung
  • Nachweis über geeichten Barographen
  • Nachweis über Haftpflichtversicherung des Luftfahrzeugs, die das Schleppen von Gegenständen ausdrücklich einschließt

Hinweise

Reklameflüge, bei denen die Reklame nur in der Beschriftung des Luftfahrzeugs besteht, bedürfen keiner Erlaubnis.

Fristen

1 Woche vor dem geplanten Schlepp- oder Reklameflug

Kosten

60,00 - 260,00 EUR

Formulare

  • Formloser Antrag (mit Unterschrift)
    Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal).