Leistungen von A bis Z

Ehrenamtliche Bürgerbusprojekte; Beantragung einer Förderung

Leistungsbeschreibung

Stand: 11.12.2023

Der Freistaat Bayern fördert ehrenamtliche Bürgerbusprojekte.

Zweck

Das Förderprogramm  unterstützt ehrenamtliche Bürgerbusprojekte, um das Verkehrsangebot insbesondere im ländlichen Raum zu verbessern und auszuweiten.

Gegenstand

Gefördert werden ehrenamtliche Bürgerbusprojekte, die in den örtlichen ÖPNV integriert sind und über eine Liniengenehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz verfügen.

Zuwendungsempfänger

Gefördert werden die Träger der Projekte, regelmäßig Vereine oder Gemeinden.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähig sind die Beschaffung von Fahrzeugen, die Organisationsaufwendungen und die notwendigen Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung.

Art und Höhe

Die Förderung des Freistaates erfasst alle Bereiche des Projektes und ruht auf drei Säulen:

  • Förderung der Beschaffung der Fahrzeuge mit 50 Prozent und bis 20.000 Euro, bzw. bei barrierefreien Fahrzeugen bis 30.000 Euro.
  • Organisationspauschale von 2.000 Euro pro Jahr zur Unterstützung der Organisation des Vereins
  • Bezuschussung der Kosten für die Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung und der notwendigen Unterlagen und ärztliche Untersuchungen mit 200 Euro je erforderlicher Fahrerlaubnis

Voraussetzungen

Ehrenamtlicher Charakter, d.h. die durchführende Organisation ist kein gewerbliches Unternehmen, sondern ein entsprechender Verein oder die örtliche Gemeinde.

Der Verkehr ist als Linienverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz genehmigt und die Fahrerinnen und Fahrer verfügen über eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung („Personenbeförderungsschein“).

Die genauen Vorgaben sind in der Richtlinie zum Förderprogramm  von Bürgerbusprojekten vom 8. Februar 2019, Az. 62-3524.5-1-1 (BayMBl. 2019 Nr. 162), zuletzt geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr vom 1. Dezember 2022 (BayMBl. 2022, Nr. 712) dargestellt.

Verfahrensablauf

Der Antrag muss bei der zuständigen Regierung eingereicht werden. Diese ist auch für die Bewilligung zuständig.

Erforderliche Unterlagen

  • Aussagekräftige Vorhabenbeschreibung
  • Kosten- und Finanzierungsplan der beantragten Projekte
  • Angabe über die Subventionserheblichkeit
  • weitere Unterlagen siehe Richtlinie zum Förderprogramm von Bürgerbusprojekten (siehe unter "Rechtsgrundlagen")

Fristen

Anträge sind gebündelt einmal jährlich bis zum 30. September einzureichen.

Formulare

  • Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung eines Bürgerbusvorhabens
    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal).