Leistungen von A bis Z

Drittkräfte an staatlichen Schulen; Beantragung der Einstellung

Leistungsbeschreibung

Stand: 02.02.2024

Der Freistaat Bayern stellt Haushaltsmittel für die Einstellung von sog. Drittkräften für die zusätzliche schulische Förderung und die Durchführung von interkulturellen Projekten für Schülerinnen und Schülern mit Flucht- und Migrationshintergrund zur Verfügung.

Bildung ist einer der maßgebenden Faktoren für eine gelingende Integration. Der Freistaat Bayern ermöglicht seit dem Jahr 2016 ergänzende Sprachförderangebote und andere schulische Integrationsprojekte. Mit den sogenannten "Mitteln für Drittkräfte" werden Personen eingestellt, die unterrichtsbegleitend insbesondere Sprachförderangebote sowie interkulturelle Projekte durchführen.

Voraussetzungen

Im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel können Schulen die Einstellung von sog. Drittkräften beantragen, wenn mindestens fünf, in Ausnahmefällen drei neu zugewanderte Kinder oder Jugendliche mit erhöhtem Sprachförderbedarf gefördert werden können.

Verfahrensablauf

Grundsätzlich beantragen die Schulen eine Maßnahme für Drittkräfte bei der zuständigen Schulaufsicht, die ggf. mit der zuständigen Regierung die inhaltliche Eignung und die grundlegende rechnerische Richtigkeit der Maßnahme überprüft. Bevor die Maßnahmen nach einer inhaltlichen Prüfung bewilligt werden, muss mit dem zuständigen Sachgebiet der jeweiligen Regierung geklärt sein, ob im Rahmen des zugewiesenen Budgets ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Die Anträge werden von der zuständigen Regierung abschließend bewilligt. Im Anschluss daran wird der Vertragsabschluss mit der Drittkraft vorbereitet.

Bearbeitungsdauer

Bei Vorlage von vollständigen Einstellungsunterlagen werden die Verträge schnellstmöglich ausgefertigt.

Erforderliche Unterlagen

  • Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden gemäß § 30a Bundeszentralregistergesetz

    (erforderlich für alle Personen, die an Schulen beschäftigt werden sollen)

  • Zeugnisse über die abgeschlossene fachliche Ausbildung
    (erforderlich für die Feststellung der zutreffenden Entgeltgruppe)
  • Nachweise (Arbeitszeugnisse) über frühere einschlägige Beschäftigungen bei anderen Arbeitgebern
    (eine einschlägige Berufserfahrung hat Auswirkungen auf die Stufenzuordnung in der zutreffenden Entgeltgruppe)
  • Sozialversicherungsausweis (Kopie)
    (Beschäftigte sind gemäß § 18h Abs. 2 Viertes Buch Sozialgesetzbuch zur Vorlage beim Beschäftigungsbeginn verpflichtet)
  • ggf. Schwerbehindertenausweis
    (bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises ändert sich u.a. der Urlaubsanspruch)
  • ggf. Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
    (für nicht EU-Bürger erforderlich)
  • Honorarkraft: Rechnung (nach Beendigung der Dienstleistung)
  • für nach 1970 geborene Personen: Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz bzw. Dokumentationshilfe der Schulleitung zum Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
    (der Dienstantritt kann erst erfolgen, wenn ein entsprechender Nachweis erbracht wurde)

Hinweise

Der Dienstantritt der Drittkraft kann erst nach der Genehmigung der Drittmittel, nach Vorlage eines Erweiterten Führungszeugnisses und nach der Unterzeichnung einer Befristungsvereinbarung erfolgen.

Fristen

Die Antragsunterlagen sollen frühzeitig vor dem beabsichtigten Beschäftigungsbeginn bei der Regierung eingereicht werden, damit die Vertragsausfertigung und die Entgeltauszahlung zeitgerecht erfolgen können.

Formulare

  • Antrag auf Abschluss eines Arbeitsvertrages („Mittel für Drittkräfte“) - Drittkräfte Einstellung
    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
  • Vereinbarung über die Befristung eines Arbeitsverhältnisses - Drittkräfte Einstellung
    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
  • Erklärung der/des Beschäftigten
    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
  • Erklärung der/des Beschäftigten (LfF)
    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
  • Antrag auf Abschluss eines Honorarvertrages („Mittel für Drittkräfte“) - Drittkräfte Einstellung
    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
  • Beteiligung des örtlichen Personalrates vor Dienstantritt der Drittkraft für schulische Maßnahmen zur Förderung von Flüchtlingen - Drittkräfte Einstellung
    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
  • Formblatt über Belehrungen und Erklärungen der Lehrkraft/Betreuungskraft/Drittkraft
    Dieser Vordruck enthält verschiedene Erklärungen und Belehrungen, die für eine Einstellung im öffentlichen Dienst erforderlich sind und auch einzeln verfügbar sind (siehe nachfolgende Vordrucke).
    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
  • Antrag von tariflichen Beschäftigten (Arbeitsvertrag) auf Steuerbefreiung von Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit nach § 3 Nr. 26 EStG
    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
  • Bestätigung für Beantragung eines Erweiterten Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 a Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
    Zur Beantragung des Erweiterten Führungszeugnisses nach § 30a BZRG benötigen die Beschäftigten eine Arbeitgeberbescheinigung zur Vorlage beim zuständigen Einwohnermeldeamt.
    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
  • Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind
    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
  • Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nach § 6 Abs. 1 b Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)
    Geringfügig Beschäftigte können sich von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen.
    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
  • Unbefristete Einstellung - Niederschrift nach dem Nachweisgesetz
    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
  • Änderungsmeldung
    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Klage zum Arbeitsgericht

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal).