Leistungen von A bis Z

Stelle für die Schulung in Erster Hilfe; Beantragung der amtlichen Anerkennung

Leistungsbeschreibung

Stand: 12.10.2023

Wer Erste-Hilfe-Kurse für Führerscheinbewerber durchführen möchte, benötigt grundsätzlich eine amtliche Anerkennung als sog. "Stelle für die Schulung in Erster Hilfe".

Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen u.a. an einer geeigneten Schulung in Erster Hilfe teilnehmen. Geeignete Schulungen werden von Stellen durchgeführt, die hierzu amtlich anerkannt sind.

Die Regierung der Oberpfalz erteilt bayernweit die amtliche Anerkennung für Stellen, die Schulungen in Erster Hilfe für den Erwerb einer Fahrerlaubnis durchführen.

Stellen, die ein Unfallversicherungsträger für die Ausbildung zur ersten Hilfe ermächtigt hat, benötigen unter bestimmten Voraussetzungen keine solche Anerkennung.

Voraussetzungen

  1. Antrag
  2. Zuverlässigkeit des Antragstellers sowie der Ausbilder (amtl. Führungszeugnis)
  3. Befähigtes Lehrpersonal
  4. geeignete Schulungsräume
  5. Lehrmittel
  6. Lehrplan
  7. Haftpflichtversicherung

Verfahrensablauf

Der Antragsteller stellt den Antrag schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) und legt dabei entsprechende Nachweise vor.

 

Bearbeitungsdauer

6 - 8 Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Zuverlässigkeit des Antragstellers sowie der Ausbilder
    (einfache Führungszeugnisse, höchstens 3 Monate alt)
  • Nachweis über die medizinisch-fachliche und pädagogische Qualifikation und ggfs. entsprechende Fortbildungen der Ausbilder
    (Weitere Nachweise auf Verlangen der Behörde)
  • Nutzungserlaubnis, Grundriss/Fotos der Räumlichkeiten
  • Zusammenstellung/Fotos über Lehrmittel
  • Lehrplan - „Roter Faden“/Präsentation
  • Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung
    (aktuelle Versicherungspolice)

Kosten

Rahmengebühr: 51,10 bis 511,00 €

Formulare

  • Formloser Antrag (mit Unterschrift)
    Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Rechtsbehelf

Als Rechtsbehelf steht die verwaltungsgerichtliche Klage zur Verfügung.
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Verwandte Lebenslagen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal).