Leistungen von A bis Z

Verkehrspsychologie; Beantragung der Seminarerlaubnis

Leistungsbeschreibung

Stand: 12.10.2023

Die Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie kann bei der Regierung der Oberpfalz beantragt werden. Inhaber dieser Erlaubnis sind berechtigt die verkehrspsychologische Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars durchzuführen.

Führerscheininhaber, die maximal 5 Punkte im Verkehrszentralregister haben, können durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar jeweils einen Punkt abbauen (Nur alle fünf Jahre möglich!). Mit Hilfe des Fahreignungsseminars soll der Teilnehmer sicherheitsrelevante Mängel in seinem Verkehrsverhalten erkennen und abbauen.

Das Fahreignungsseminar besteht aus einer verkehrspädagogischen und einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme. Die verkehrspsychologische Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars darf nur durchführen, wer die Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie vorweisen kann. Die Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie ist bei der Regierung der Oberpfalz zu beantragen.   

Voraussetzungen

  1. Abschluss eines Hochschulstudiums als Diplom-Psychologe oder einen gleichwertigen Master-Abschluss in Psychologie
  2. verkehrspsychologische Ausbildung an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule oder Stelle, die sich mit der Begutachtung oder Wiederherstellung der Kraftfahreignung befasst, oder eine fachpsychologische Qualifikation nach dem Stand der Wissenschaft
  3. Erfahrungen in der Verkehrspsychologie
    • durch eine mindestens dreijährige Begutachtung von Kraftfahrern an einer Begutachtungsstelle für Fahreignung oder eine mindestens dreijährige Durchführung von besonderen Aufbauseminaren oder von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung,
    • durch eine mindestens fünfjährige freiberufliche verkehrspsychologische Tätigkeit, deren Nachweis durch Bestätigungen von Behörden oder Begutachtungsstellen für Fahreignung oder durch die Dokumentation von zehn Therapiemaßnahmen für verkehrsauffällige Kraftfahrer, die mit einer positiven Begutachtung abgeschlossen wurden, erbracht werden kann, oder
    • durch eine mindestens dreijährige freiberufliche verkehrspsychologische Tätigkeit nach vorherigem Erwerb einer Qualifikation als klinischer Psychologe oder Psychotherapeut nach dem Stand der Wissenschaft
  4. nicht mehr als zwei Punkte im Fahreignungsregister
  5. geeignete räumliche und sachliche Ausstattung

Verfahrensablauf

Der Antragstellende stellt den Antrag schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) bei der Regierung der Oberpfalz und legt dabei entsprechende Nachweise vor. 

Davor ist ein Auszug aus dem Fahreignungsregister beim Kraftfahrtbundesamt zu beantragen.

Bearbeitungsdauer

6-8 Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • Urkunde Diplom-Psychologe oder Urkunde Master-Abschluss in Psychologie
  • Nachweis verkehrspsychologischer Ausbildung
    (Bestätigung durch Universität/Hochschule oder Stelle, die sich mit der Begutachtung oder Wiederherstellung der Kraftfahreignung befasst, oder eine fahrpsychologische Qualifikation nach dem Stand der Wissenschaft)
  • Nachweis über Erfahrungen in der Verkehrspsychologie

    z. B. durch:

    • durch eine mind. dreijährige Begutachtung an einer Begutachtungsstelle für Fahreignung oder,
    • mind. dreijährige Durchführung von besonderen Aufbauseminaren oder
    • Durchführung von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung oder
    • mind. fünfjährige freiberufliche verkehrspsychologische Tätigkeit (Voraussetzung siehe § 4a Abs. 4 Ziffer 3b StVG) oder
    • mind. dreijährige freiberufliche verkehrspsychologische Tätigkeit nach vorherigem Erwerb einer Qualifikation als klinischer Psychologe oder Psychotherapeut nach dem Stand der Wissenschaft.
  • Auszug aus Fahreignungsregister
  • aktuelles Führungszeugnis
  • Grundriss/Fotos der Seminarräumlichkeiten
  • einfaches Führungszeugnis des Antragstellers nicht älter als drei Monate

Kosten

Erteilung Seminarerlaubnis: 40,90 EUR

Formulare

  • Formloser Antrag (mit Unterschrift)
    Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Rechtsbehelf

Als Rechtsbehelf steht die verwaltungsgerichtliche Klage zur Verfügung.


Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Verwandte Lebenslagen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal).