Leistungen von A bis Z

Fahreignungsregister; Beantragung der Tilgung einer Eintragung

Leistungsbeschreibung

Stand: 12.04.2024

In besonderen Ausnahmefällen kann angeordnet werden, dass Einträge im Fahreignungsregister (Punkte) gelöscht werden.

Die zuständige Regierung kann auf Antrag die Tilgung von Eintragungen im Fahreignungsregister anordnen, wenn dies zur Vermeidung ungerechtfertigter Härten erforderlich ist und öffentliche Interessen nicht gefährdet werden.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist, dass die zugrunde liegende bußgeldrechtliche oder strafrechtliche Entscheidung materiell unrichtig ist und dass die betroffene Person sie ohne eignes Verschulden hat rechtskräftig werden lassen.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist schriftlich bei der zuständigen Regierung einzureichen.

Bearbeitungsdauer

ca. 3 bis 6 Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • Schriftlicher Antrag mit Begründung, warum die Voraussetzungen für eine positive Entscheidung der Regierung vorliegen
  • Kopie der zugrunde liegenden Entscheidung

Kosten

Die Kosten bemessen sich nach dem Verwaltungsaufwand: 12,80 bis 102 EUR.

Rechtsbehelf

Verpflichtungsklage

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal).