Leistungen von A bis Z

Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS); Beantragung der Anrechnung von Erziehungszeiten als Dienstzeiten

Leistungsbeschreibung

Stand: 03.01.2024

Lehrkräften an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS) können die Anrechnung von Erziehungszeiten als Dienstzeit beantragen.

Die Dienstzeit ist die für eine Beförderung erforderliche Wartezeit. Als Dienstzeit können auch Freistellungen zur Erziehung von Kindern berücksichtigt werden. Durch eine Rechtsänderung erhöht sich für alle ab 01.01.2011 geborenen Kinder der Umfang der anrechenbaren Erziehungszeiten je Kind von 24 auf 36 Monate.

Auf Grund einer Übergangsregelung können auch für alle vor dem 01.01.2011 geborenen Kinder Erziehungszeiten bis zum Umfang von 36 Monaten je Kind als Dienstzeit berücksichtigt werden. Bei diesen Kindern erfolgt die Berücksichtigung allerdings nur auf Antrag und nur mit Wirkung für die Zukunft. Die zusätzliche Dienstzeit wird also nur für künftige Beförderungen angerechnet.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Anrechnung von Erziehungszeiten als Dienstzeiten für Kinder ist bei der zuständigen Regierung einzureichen.

Formulare

  • Antrag auf Anrechnung von Erziehungszeiten als Dienstzeiten für Kinder, die vor dem 01.01.2011 geboren wurden
    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal).