Leistungen von A bis Z

Weiterbildung in der Pflege; Beantragung der Anrechnung von Modulen oder Qualifikationen

Leistungsbeschreibung

Stand: 13.06.2023

Sie können die Anrechnung von erfolgreich absolvierten Modulen oder vergleichbare Qualifikationen auf die Weiterbildungen in der Pflege beantragen.

Auf Antrag können erfolgreich absolvierte Module oder vergleichbare Qualifikationen auf die Weiterbildungen nach § 53 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes und Weiterbildung in der Pflege und Hebammenkunde (AVPfleWoqG) angerechnet werden, sofern die Inhalte gleichwertig sind.

Gemäß § 55 Abs. 1 AVPfleWoqG können erfolgreich absolvierte Module oder vergleichbare Qualifikationen auf die Weiterbildungen angerechnet werden, sofern die Inhalte gleichwertig sind.

Soweit die Module oder die vergleichbaren Qualifikationen angerechnet werden, beschränken sich die Prüfungen nach § 60 Abs. 1 AVPfleWoqG im Wesentlichen auf die fehlenden Qualifikationen.

Über die Anrechnung entscheidet die Vereinigung der Pflegenden in Bayern als die zuständige Behörde schriftlich. Ablehnende Entscheidungen sind zu begründen.

Erforderliche Unterlagen

  • Es werden folgende Dokumente benötigt:
    • Lebenslauf
    • Arbeitszeugnisse (Praktikumsnachweis, Nachweis der benötigten Berufserfahrung)
    • Modulhandbuch (Stand: Studienbeginn) /Transcript of Records
    • Qualifikationsurkunden
    • Qualifikationszeugnisse (möglichst detaillierter Umfang der Inhalte der Weiterbildung - es werden nur Weiterbildungen berücksichtigt, die mit einer Prüfung enden)
    • Projektnachweis (Projektbericht, ggf. Bachelor- oder Masterarbeit mit Bezug zur Weiterbildung)

Formulare

Rechtsbehelf

Widerspruch, verwaltungsgerichtliche Klage

Verwandte Lebenslagen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal).