Leistungen von A bis Z

Gesetzliche Krankenkassen; Beantragung der Genehmigung von Dienstordnungen und Stellenplänen

Leistungsbeschreibung

Stand: 22.06.2023

Die Dienstordnung und der Stellenplan einer Krankenkasse bedarf der Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde.

Für die von den Krankenkassen besoldeten Angestellten, die nicht staatliche oder gemeindliche Beamte sind, muss eine Dienstordnung aufgestellt werden. Die Dienstordnung regelt die Rechts- und die allgemeinen Dienstverhältnisse der Angestellten, insbesondere den Nachweis ihrer fachlichen Befähigung, ihre Zahl, die Art der Anstellung, die Kündigung oder Entlassung und die Folgen der Nichterfüllung von Pflichten.

Die Aufstellung der Dienstordnung bedarf der Zustimmung des Verwaltungsrates und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere wenn Zahl oder Besoldung der Angestellten in auffälligem Missverhältnis zu ihren Aufgaben steht. Das gleiche gilt für die Änderung der Dienstordnung.

Die Oberversicherungsämter sind im Bereich der Sozialversicherung Aufsichtsbehörden über die landesunmittelbaren Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie über die unter der Aufsicht des Freistaates Bayern stehenden Arbeitsgemeinschaften.

Formulare

  • Formloser Antrag (mit Unterschrift)
    Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal).