Leistungen von A bis Z

Verkehrssicherheitsprogramm; Beantragung einer Förderung

Leistungsbeschreibung

Stand: 21.04.2026

Aktionen und Maßnahmen eines fest definierten Adressatenkreises, die der Erhöhung der Verkehrssicherheit von Kindern und Jugendlichen und Erwachsene dienen, werden gefördert.

Zweck

Die Förderung unterstützt Maßnahmen, die die Sicherheit im Straßenverkehr für alle Altersgruppen verbessern.

Gegenstand

Die Zuwendungen gehen an die Landesverkehrswacht und den ADAC für Maßnahmen zur Steigerung der Verkehrssicherheit. Gefördert wird beispielsweise die Aktion "Sicher zur Schule - Sicher nach Hause".

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind ausschließlich die Landesverkehrswacht und der ADAC.

Zuwendungsfähige Kosten

  • Kosten für Maßnahmen und Projekte, die die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen.
  • Dazu gehören zum Beispiel Präventionsaktionen, Schulungen, Informationsmaterialien oder technische Sicherheitsmaßnahmen.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Förderung erfolgt für einen Zeitraum von 1 Jahr(en).

  • Die Förderung erfolgt als Teilfinanzierung oder als Festbetrag.
  • Antragsteller müssen einen Eigenanteil einplanen, wenn die Förderung nur teilweise die Kosten abdeckt.

Voraussetzungen

  • Antragsteller müssen Projekte zur Verkehrsprävention durchführen.
  • Das Projekt muss der Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr dienen.
  • Die Antragstellung muss vor Beginn des Projekts erfolgen.

Ausschlusskriterien:

Projekte, die keine Maßnahmen zur Verkehrsprävention enthalten, können nicht gefördert werden.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist schriftlich durch die beiden Organisationen bei der Regierung von Schwaben zu stellen.

Bearbeitungsdauer

Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu 2 Woche(n) zu rechnen.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Es sind keine Unterlagen beizubringen.

Hinweise

Die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung ist durch Vorlage eines einfachen Verwendungsnachweises nachzuweisen.

Fristen

Der Antrag muss bis 31.12.2023 gestellt werden. Projekt muss innerhalb eines Haushaltsjahres abgeschlossen werden

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Formulare

  • Formloser Antrag (mit Unterschrift)
    Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

Rechtsbehelf

Gegen den Zuwendungsbescheid können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. Die Stelle, bei der Sie den Widerspruch einreichen können, wird Ihnen im Bescheid mitgeteilt.


Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal).