Leistungen von A bis Z

Integrationspreise der Regierungen; Bewerbung oder Einreichung eines Vorschlages

Leistungsbeschreibung

Stand: 05.07.2023

Die Integration wird durch die Verleihung von Integrationspreisen gefördert. Initiativen, die sich für gelingende Integration einsetzen, können sich hierfür bewerben bzw. vorgeschlagen werden.

Über das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration werden auf regionaler Ebene gelungene Integrationsbeispiele prämiert. Dafür erhalten die sieben Regierungen jedes Jahr Landesmittel für die Auslobung von Integrationspreisen, um unter dem Motto "Integration vor Ort" regionale Preisträgerinnen und Preisträger auszuzeichnen.

Der Wettbewerb richtet sich an Personen, Initiativen, Vereine oder Institutionen, Unternehmen, Betriebe und Kammern, die Zugewanderte in Bayern bei der Integration unterstützen. Neben eigenen Bewerbungen werden auch Vorschläge Dritter angenommen.

Zusätzlich verleiht das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration den Bayerischen Integrationspreis mit dem jährlich themenbezogene herausragende Projekte und Initiativen aus dem Bereich der Integration gewürdigt werden.

Voraussetzungen

Die Integrationspreise werden von den Regierungen ausgelobt.

Verfahrensablauf

Nach der Auslobung des Integrationspreises ist eine Bewerbung oder die Einreichung eines Vorschlags direkt bei der jeweiligen Regierung möglich. Eine Jury wählt dann aus den Bewerbern die Preisträger aus. Die Regierungen verleihen anschließend die Integrationspreise.

Fristen

Die Frist wird jeweils in der Auslobung genannt.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal).