Leistungen von A bis Z

Freiballon; Beantragung einer Außenstarterlaubnis

Leistungsbeschreibung

Stand: 08.12.2023

Für den Start von Freiballonen wurde eine Allgemeinverfügung erlassen.

Werden die Voraussetzungen erfüllt, gilt die Allgemeinverfügung als erteilt. In darüber hinaus gehenden Fällen ist weiterhin eine Einzelerlaubnis zu beantragen.

Die Luftämter Nordbayern und Südbayern haben den Aufstieg von bemannten Freiballonen außerhalb eines für den Ballonaufstieg genehmigen Flugplatzes sowie den Wiederaufstieg nach Zwischenlandungen in einer Allgemeinverfügung geregelt. Werden die darin genannten Voraussetzungen erfüllt, gilt die Erlaubnis als erteilt.

In darüber hinaus gehenden Fällen ist weiterhin eine Einzelerlaubnis bei der zuständigen Luftfahrtbehörde zu beantragen.

Die Allgemeinverfügungen der Regierung von Mittelfranken - Luftamt Nordbayern und der Regierung von Oberbayern - Luftamt Südbayern finden Sie unter „Rechtsgrundlagen“.

Voraussetzungen

Das Außenstartgelände muss für das Vorhaben geeignet sein. Dies ist durch ein Gutachten nachzuweisen.

Erforderliche Unterlagen

  • Lageplan

    (M 1 : 1.000 oder 1 : 5.000)

  • Geländegutachten

    (bei Start von fünf oder mehr Ballonen)

  • Stellungnahme der zuständigen Gemeinde (Ordnungsamt)

    (bei Start von fünf oder mehr Ballonen)

Fristen

10 Werktage vor dem vorgesehenen Starttag

Kosten

30,00 bis 500,00 EUR

Die Kosten bemessen sich im Einzelfall je nach Aufwand.

Formulare

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal).