Leistungen von A bis Z

Familiengeld; Beantragung

Leistungsbeschreibung

Stand: 20.06.2023

Eltern können für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr Familiengeld beantragen.

Mit dem Bayerischen Familiengeld wurden das ehemalige Bayerische Betreuungsgeld und das Bayerische Landeserziehungsgeld gebündelt und aufgestockt.

Das Familiengeld wird unabhängig vom Einkommen, der Erwerbstätigkeit und von der Art der Betreuung gezahlt. Eltern von Kleinkindern sollen dadurch eine spürbare Wertschätzung für ihre Erziehungsleistung erfahren und zugleich größere ökonomische Gestaltungsfreiräume erhalten, um für eine förderliche frühkindliche Betreuung ihres Kindes zu sorgen.

Das Familiengeld beträgt 250 Euro monatlich für das erste und zweite Kind und 300 Euro für das dritte und jedes weitere Kind. Es wird unabhängig vom Elterngeldbezug vom 13. bis zum Ende des 36. Lebensmonats des Kindes ausgezahlt.

Der Zahlungstermin richtet sich nach dem Geburtstag des Kindes und erfolgt regelmäßig innerhalb der ersten fünf Arbeitstage des jeweiligen Lebensmonats.

Voraussetzungen

Eltern von ein- und zweijährigen Kindern erhalten die Leistung, wenn sie

  • ihre Hauptwohnung oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern haben,
  • mit ihrem Kind in einem Haushalt leben und
  • und dieses Kind selbst erziehen.

Verfahrensablauf

Wenn Sie in Bayern Elterngeld beantragt und bewilligt bekommen haben, müssen Sie keinen Antrag auf Familiengeld stellen. Der Elterngeldantrag gilt zugleich auch als Antrag auf Familiengeld.

Beziehen Sie dagegen kein Elterngeld in Bayern, müssen Sie einen Antrag beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) stellen. Den Antrag können Sie entweder schriftlich unter Verwendung der bereitgestellten Formulare oder online stellen (siehe unter „Formulare“ und „Online-Verfahren“).

Bearbeitungsdauer

ca. 4 – 6 Wochen

Hinweise

Änderungen von persönlichen Daten müssen Sie der zuständigen Stelle mitteilen (siehe unter „Formulare“).

Fristen

Der Antrag kann frühestens 3 Monate vor dem beabsichtigten Leistungsbeginn gestellt werden. Zu früh gestellte Anträge können nicht berücksichtigt werden. Der Antrag muss dann nochmal gestellt werden. 

Bei verspäteter Einreichung der Anträge wird das Familiengeld maximal 3 Monate rückwirkend vom Datum der Antragstellung bezahlt.

Kosten

keine

Formulare

  • Antrag auf Familiengeld
    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
  • Änderungsmitteilung Elterngeld/Familiengeld
    Für Änderungen von persönlichen Daten (Adresse, Bankverbindung etc.) verwenden Sie bitte dieses Formular.
    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal).