Leistungen von A bis Z

UV-Bestrahlungsgeräte; Überwachung der Betreiber

Leistungsbeschreibung

Stand: 27.02.2024

Die Gewerbeaufsichtsämter überprüfen den Betrieb von Sonnenstudios.

Aufgabe der Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen ist darauf hinzuwirken, dass die Regelungen zum Schutz vor UV-Strahlung in den Sonnenstudios eingehalten werden.

Die Gewerbeaufsicht

  • überprüft, ob fachkundiges Personal in den Sonnenstudios vor Ort ist. Das Fachpersonal soll die Nutzerinnen und Nutzer in die sichere Bedienung der UV-Geräte einweisen, UV-Schutzbrillen, eine Hauttypbestimmung und die Erstellung eines Dosierungsplanes anbieten.
  • überprüft die Einhaltung des Nutzungsverbots für Personen unter 18 Jahren.
  • überprüft die Einhaltung der Informations- und Dokumentationspflichten des Betreibers (z. B. Warnschilder, Bedienungshinweise, Geräte- und Betriebsbuch)

Verwandte Lebenslagen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal).