Leistungen von A bis Z
Sprachangebote für Erwachsene mit Flucht- oder Migrationshintergrund; Beantragung einer Förderung für Ehrenamtliche
Leistungsbeschreibung
Stand: 12.09.2025
Der Freistaat Bayern unterstützt im Rahmen des Projekts "Sprache schafft Chancen" Ehrenamtliche finanziell, die volljährigen Menschen mit Flucht- oder Migrationshintergrund die deutsche Sprache beibringen.
Zweck
Der Freistaat Bayern unterstützt im Rahmen des Projekts "Sprache schafft Chancen" Ehrenamtliche finanziell, die volljährigen Menschen mit Flucht- oder Migrationshintergrund die deutsche Sprache beibringen.
Gegenstand
Gefördert werden ehrenamtliche Sprachpatenschaften und Sprachkurse, die der Integration von volljährigen Menschen mit Flucht- oder Migrationshintergrund dienen.
Zuwendungsfähige Kosten
Zuwendungsfähig sind die im Rahmen der Sprachpatenschaft bzw. des Sprachkurses tatsächlich anfallenden Sachausgaben, z. B. Mietkosten für Räumlichkeiten, Materialkosten (z. B. Lehrwerke, Lern-Apps, Kopien, Stifte, Blöcke, Ordner, Flipcharts usw.), Fahrtkosten. Eine Vergütung der ehrenamtlichen Tätigkeit ist nicht zuwendungsfähig.
Art und Höhe
Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung/Kapitalbeteiligung gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.
Die Förderung erfolgt in Höhe von bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, begrenzt auf die jeweiligen max. Höchstbeträge (Sprachpatenschaften: 100 €, Sprachkurse: 200 € bzw. 500 €). Nicht zuwendungsfähige Ausgaben müssen vom Zuwendungsempfänger durch Eigen- oder durch Drittmittel aufgebracht werden und dürfen bei den Ausgaben der Maßnahme nicht angesetzt werden.
Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Förderung von Sprachpatenschaften:
- ehrenamtlicher Sprachpate,
- 1 Teilnehmer,
- insgesamt mind. 3 Treffen à 60 Min. (Nachweis durch Unterschriftenliste in drei Unterrichtsterminen)
Voraussetzungen für die Förderung von Sprachkursen:
- ehrenamtliche Kursleitung,
- mind. 2 bzw. 4 Teilnehmer (Nachweis durch Unterschiftenliste in den ersten drei Unterrichtsterminen),
- insgesamt mind. 50 Unterrichtseinheiten (à 45 Min.),
- mind. 2 Unterrichtseinheiten pro Woche
Verfahrensablauf
Das Antragsformular muss vor Beginn der Sprachpatenschaft oder des Sprachkurses bei der Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligen-Agenturen / Freiwilligen-Zentren / Koordinierungszentren in Bayern (lagfa bayern e. V.) eingereicht werden, die auch über den Antrag entscheidet. Nach Eingang des Antrags bei der lagfa bayern e. V., der schriftlich bestätigt wird, kann die Sprachpatenschaft oder der Sprachkurs starten. Alle benötigten Materialien können ab diesem Zeitpunkt im Wege der Vorleistung beschafft werden. Sämtliche Ausgaben sind anschließend im Formular "Verwendungsnachweis" zu erfassen und der lagfa bayern e. V. vorzulegen. Nach Prüfung durch die lagfa bayern e. V. werden die zuwendungsfähigen Ausgaben bis zum jeweiligen Höchstbetrag ersetzt. Alle Belege müssen aufbewahrt werden, da es stichprobenartige Prüfungen gibt. Sofern für die Beschaffung der benötigten Materialien eine Vorleistung nicht möglich ist, kann Kontakt mit der lagfa bayern e. V. aufgenommen werden.
Bearbeitungsdauer
Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von 1 Woch(en) bis zu 2 Woch(en) zu rechnen.
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
- Antragsformular
- Verwendungsnachweis
Fristen
Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.
Kosten
keineFormulare
- Antrag
Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. - Verwendungsnachweis
Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Klage vor dem Zivilgericht
Weiterführende Links
- Projekt "Sprache schafft Chancen"
http://www.lagfa-bayern.de/projekte-der-lagfa/sprache-schafft-chancen/
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Sprachangebote für Erwachsene mit Flucht- oder Migrationshintergrund; Beantragung einer Förderung für Ehrenamtliche" finden Sie im BayernPortal.