Leistungen von A bis Z

Schwerbehinderte Menschen; Beantragung von Leistungen durch Arbeitnehmer

Leistungsbeschreibung

Stand: 23.04.2024

Das Inklusionsamt kann schwerbehinderten Beschäftigten Leistungen zur gleichberechtigten Teilhabe am Arbeitsleben gewähren.

Schwerbehinderte Arbeitnehmer, Beamte und Selbstständige können Leistungen erhalten insbesondere

  • für technische Arbeitshilfen,
  • zur Gründung einer selbstständigen beruflichen Existenz,
  • zur Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen,
  • zur Übernahme von Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz,
  • für Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes oder
  • in besonderen Lebenslagen.

Das Inklusionsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) kann schwerbehinderten Beschäftigten Leistungen zur Sicherung der gleichberechtigten Teilhabe am Arbeitsleben gewähren. Die Leistungen können als Zuschuss bis zur vollen Höhe der entstandenen Kosten geleistet werden, bei Hilfen zur Gründung einer selbstständigen beruflichen Existenz auch als Darlehen. Die Höhe der Leistung häng von den Umständen des Einzelfalls ab.

Voraussetzungen

Der Antragsteller muss schwerbehindert (§ 2 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX) oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt (§ 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch IX) sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Kopie des Schwerbehindertenausweises des Arbeitnehmers bzw. Kopie des Gleichstellungsbescheides der Agentur für Arbeit
  • Kopie des Feststellungsbescheides des Zentrums Bayern Familie und Soziales
  • Kostenvoranschlag für die geplanten Anschaffungen oder Maßnahmen

Fristen

Der Antrag muss vor der Beschaffung bzw. vor Maßnahmebeginn beim Inklusionsamt gestellt werden.

Kosten

keine

Formulare

  • Formulare Leistungen für schwerbehinderte Menschen - Arbeitnehmer
    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Rechtsbehelf

(fakultatives) Widerspruchsverfahren

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal).