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Ausstellungen und Symposien im Bereich der Bildenden Kunst; Beantragung einer Förderung

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Stand: 30.03.2023

Der Freistaat Bayern unterstützt durch die Förderung von Ausstellungen und Symposien im Bereich der Bildenden Kunst beispielsweise Kunstvereine dabei, mehr Ausstellungen durchführen.

Gegenstand und Zweck der Förderung

Zur Erhöhung der Zahl an Präsentationsmöglichkeiten und Veranstaltungsformaten in Bayern für in Bayern wirkende Künstlerinnen und Künstler kann für Sammelausstellungen, Künstlersymposien bzw. ähnliche Projekte, in deren Rahmen Werke neu erschaffen werden, eine Förderung beantragt werden.

 

Hinweise zu Voraussetzungen und Verfahren sind den Richtlinien für die Vergabe von Zuwendungen zur Durchführung von Ausstellungen und Symposien zu entnehmen (s. Rechtsgrundlagen).

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (siehe BayernPortal)