Leistungen von A bis Z

Ambulant betreute Wohngemeinschaften; Beantragung einer Förderung von neuen ambulant betreuten Wohngemeinschaften

Leistungsbeschreibung

Stand: 15.08.2023

Der Freistaat Bayern fördert Maßnahmen zum Auf- und Ausbau neuer ambulant betreuten Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Erwachsene (Anschubfinanzierung).

Zweck

Die Förderung erfolgt zu dem Zweck, einen möglichst flächendeckenden Auf- und Ausbau neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften voranzutreiben.

Gegenstand

Gegenstand des Förderprogramms ist die Förderung des Aufbau- und Aufbaus einer neuen ambulant betreuten Wohngemeinschaft (abWG). Neue ambulant betreute Wohngemeinschaften im Sinne der Förderrichtlinie Pflege - WoLeRaF sind Wohngemeinschaften, die erstmalig initiiert werden.

Förderfähig sind neue ambulant betreute Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Erwachsene im Sinne des Art. 2 Abs. 3 Satz 3, Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) in Bayern.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind Initiatorinnen und Initiatoren ambulant betreuter Wohngemeinschaften im Sinne von Art. 2 Abs. 3 Satz 3 Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG)

Zuwendungsfähige Ausgaben

Zuwendungsfähige Ausgaben, die durch den Aufbau einer neuen ambulant betreuten Wohngemeinschaft entstehen:

  • Personal- und Sachkosten bzw. Honorarkosten für eine Moderatorin bzw. einen Moderator zum Aufbau des Gremiums der Selbstbestimmung.
  • Notwendige Ausgaben für externe Beratungsleistungen zur Koordination und Organisation
  • Notwendige Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit
  • Ausstattungsgegenstände für Gemeinschaftsräume im Innenbereich sowie für Gemeinschaftsflächen im Außenbereich, die den besonderen Bedürfnissen, oder dem Schutz der Mieterinnen und Mieter dienen

Art, Höhe und Dauer der Zuwendung

  • Anschubfinanzierung bis zu maximal 40.000 Euro
  • Maximal bis zu 25.000 Euro für die Personal- und Sachausgaben, für externe Beratungsleistungen, oder Öffentlichkeitsarbeit und bis zu 15.000 Euro für notwendige Ausstattungsgegenstände
  • Die Zuwendung beträgt höchstens 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, für einen Bewilligungszeitraum von 24 Monaten..
  • Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Projektförderungen (ANBestP)

Voraussetzungen

Voraussetzungen für eine Förderung: Vorlage eines ausgewogenen Konzeptes mit mittelfristigem Finanzierungsplan, der ambulant betreuten Wohngemeinschaft sowie folgendem Inhalt:

  • Ziel und Zweck des Vorhabens,
  • Entwicklungsperspektive der ambulant betreuten Wohngemeinschaft,
  • Sicherstellung der Selbstbestimmung der Mieterinnen und Mieter,
  • Ausgestaltung von Leistungen und Gegenleistung, insbesondere die aktive Rolle der Angehörigen bzw. gesetzlichen Vertreter,
  • Einhaltung der Kriterien entsprechend der vom Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege herausgegebenen Broschüre "Selbstbestimmt leben in ambulant betreuten Wohngemeinschaften" (siehe "Weiterführende Links").

Verfahrensablauf

Der Antrag ist schriftlich beim Bayerischen Landesamt für Pflege (LfP) einzureichen. Das LfP prüft und entscheidet über den Antrag.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Anzahl der eingegangenen Anträge. Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von mindestens 3 Monaten zu rechnen.

Erforderliche Unterlagen

  • Konzept der ambulant betreuten Wohngemeinschaft
    Ausgewogenes Konzept mit den Inhalten (siehe unter "Voraussetzungen")
  • Finanzierungsplan für die beantragten Ausgaben
  • mittelfristiger Finanzierungsplan
    Projektkalkulation der nächsten 5 Jahre

Hinweise

Zuwendungen werden nur für solche Vorhaben bewilligt, die noch nicht begonnen wurden. Vor Abschluss des Antragsverfahrens dürfen daher keine Verträge (z. B. Kaufvertrag, Arbeitsvertrag) geschlossen werden.

Fristen

Vor Beginn der Maßnahme ansonsten sind bei der Antragstellung sind keine Fristen zu beachten.

Kosten

keine

Formulare

  • Antrag auf Bewilligung einer staatlichen Zuwendung nach der Förderrichtlinie Pflege (WoLeRaF) für ambulant betreute Wohngemeinschaften
    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
  • Erklärung zum Antrag auf Gewährung einer Zuschuss-Förderung als DAWI-De-minimis-Beihilfe
    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
  • Erklärung über subventionserhebliche Tatsachen
    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden.
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal).