Leistungen von A bis Z

Schülerbeförderung; Beantragung der Kostenfreiheit des Schulweges

Leistungsbeschreibung

Stand: 10.06.2025

Die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler obliegt den kommunalen Aufgabenträgern der Schülerbeförderung.

Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg bei

  • öffentlichen Grund-/Mittel- und Förderschulen;
  • öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Realschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform), zweistufigen Wirtschaftsschulen und drei- bzw. vierstufigen Wirtschaftsschulen bis einschließlich Jahrgangsstufe 10 sowie
  • öffentlichen oder staatlich anerkannten Berufsschulen mit Vollzeitunterricht

wird von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung organisiert und finanziert.

Aufgabenträger sind für die öffentlichen Grund-, Mittel- und Förderschulen die kommunalen Schulaufwandsträger der Schulen; für die übrigen Schulen die Landkreise und kreisfreien Städte, in denen die Schülerin oder der Schüler seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

    Informationen zur Kostenfreiheit des Schulwegs finden Sie unter "Verwandte Themen".

    Voraussetzungen

    Die Beförderungspflicht besteht zum regelmäßig stattfindenden Pflicht- und Wahlpflichtunterricht der nächstgelegenen Schule, sofern der Schulweg für

    • Schülerinnen/Schüler der Jahrgangsstufen 1 mit 4 länger als 2 km und
    • für Schülerinnen/Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 länger als 3 km ist.

    Ausnahme:

    • Schülerinnen/Schüler, die wegen einer dauernden Behinderung auf eine Beförderung angewiesen sind, werden unabhängig von der Entfernung kostenlos befördert.
    • Ebenso kann bei unter diesen Kilometergrenzen liegenden Schulwegen die Beförderung übernommen werden, wenn nach Überprüfung durch den Aufgabenträger der Schulweg als besonders beschwerlich oder besonders gefährlich bewertet wird. Nächstgelegene Schule ist die Pflichtschule oder die Schule, der die Schülerinnen/Schüler zugewiesen sind oder die Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand zu erreichen ist.

    Verfahrensablauf

    Die Aufgabenträger arbeiten untereinander und mit den Schulen zusammen. Die Belange der Schülerinnen und Schüler, der Schulen und der Aufgabenträger sind angemessen zu berücksichtigen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter setzt die Unterrichtszeit nach Maßgabe der Schulordnung im Benehmen mit dem Aufgabenträger fest.

    Die Aufgabenträger erfüllen ihre Beförderungspflicht vorrangig mit Hilfe des öffentlichen Personenverkehrs. Andere Verkehrsmittel, z. B. Schulbus, privates Kraftfahrzeug, Taxi oder Mietwagen, sind nur einzusetzen, soweit dies notwendig oder insgesamt wirtschaftlicher ist. Der Aufgabenträger kann seine Beförderungspflicht im Einzelfall dadurch erfüllen, daß er für den zumutbaren Einsatz von privaten Kraftfahrzeugen eine Wegstreckenentschädigung anbietet.

    Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal).

    Ansprechpartner in der Gemeinde Himmelkron

    Sebastian Laschka

    Telefon:09227/931-16
    E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
    Raum:1
    tätig für:Haupt- und Finanzverwaltung

    Jens Allstädt

    E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
    tätig für:Freibad Himmelkron

    Verena Benker

    E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
    tätig für:Kindergarten Lanzendorf

    Petra Bescherer

    Telefon:09227/931-21
    E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
    Raum:4
    tätig für:Bauamt

    Stefan Fiolka

    E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
    tätig für:Kläranlage

    GKDS Gesellschaft für kommunalen Datenschutz mbH

    Telefon:09227/931-12
    E-Mail:datenschutz@himmelkron.de
    tätig für:Gemeinde Himmelkron

    Ralf Glas

    Telefon:09227/931-22
    E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
    Raum:4
    tätig für:Bauamt

    Anja Goldberg-Huber

    Telefon:09227/931-29
    E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
    Raum:1
    tätig für:Haupt- und Finanzverwaltung

    Detlef Härtlein

    Telefon:09273/50218-7
    E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
    tätig für:Bauhof

    Peter Hauenstein

    Telefon:09227/931-13
    E-Mail:standesamt@himmelkron.de
    Raum:2 (Außenstelle)
    tätig für:Standesamt

    Marion Kühn

    Telefon:09227/931-15
    E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
    Raum:1
    tätig für:Kasse

    Sebastian Laschka

    Telefon:09227/931-16
    E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
    Raum:1
    tätig für:Haupt- und Finanzverwaltung

    Kerstin Lindner

    Telefon:09227/931-17
    E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
    Raum:6
    tätig für:Steueramt

    Maximilian Müller

    Telefon:09227/931-20
    E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
    Raum:12
    tätig für:Bauamt

    Raimund Oetter

    Telefon:09227/931-25
    E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
    Raum:1
    tätig für:Kasse

    Katja Peetz

    Telefon:09227/931-14
    E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
    Raum:1
    tätig für:Ordnungsamt

    Ann-Katrin Rehm

    Telefon:09227/931-11
    E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
    Raum:1 (Außenstelle)
    tätig für:Einwohner-/Passamt

    Gerhard Schneider

    Telefon:09227/931-19
    E-Mail:buergermeister@himmelkron.de
    Raum:8
    tätig für:Gemeinde Himmelkron

    Anja Sperner

    Telefon:09227/931-45
    E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
    tätig für:Haupt- und Finanzverwaltung

    Vanessa Uome

    Telefon:09227/931-12
    E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
    Raum:3 (Außenstelle)
    tätig für:Gewerbeamt

    Vanessa Uome

    Telefon:09227/931-12
    E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
    Raum:4
    tätig für:Wahlamt

    Anja Sperner

    Telefon:09227/931-45
    E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
    tätig für:Haupt- und Finanzverwaltung

    Anja Goldberg-Huber

    Telefon:09227/931-29
    E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
    Raum:1
    tätig für:Haupt- und Finanzverwaltung