Leistungen von A bis Z
Lohnsteuerklasse; Beantragung einer Änderung
Leistungsbeschreibung
Stand: 07.11.2023
Die Lohnsteuerklasse ist Bestandteil der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). Eine Änderung ist beim zuständigen Finanzamt zu beantragen.
Damit die einbehaltene Lohnsteuer der zu erwartenden Einkommensteuer möglichst nahekommt, werden Arbeitnehmer entsprechend ihrer persönlichen Verhältnisse in verschiedene Steuerklassen eingereiht. Die als ELStAM gespeicherte Steuerklasse können Sie bei Ihrem Finanzamt ändern lassen. Ein Steuerklassenwechsel kann grundsätzlich nur mit Wirkung des auf die Antragstellung folgenden Monats vorgenommen werden.
Bei Eheschließungen im Laufe des Kalenderjahres wird bei Ehegatten automatisch die Steuerklassenkombination IV/IV gebildet. Die Ehegatten können gemeinsam eine Änderung der automatisch gebildeten Steuerklassenkombination IV/IV in III/V oder IV/IV mit Faktor (§ 39f EStG) beantragen. Die Änderung der Steuerklassen wird in diesem Fall – abweichend von den üblichen Fällen des Wechsels der Steuerklassenkombination – mit Wirkung ab Beginn des Monats der Eheschließung bzw. ab dem 1. des Heiratsmonats wirksam.
Sie sind verpflichtet, die Steuerklasse und die Zahl der Kinderfreibeträge durch das Finanzamt ändern zu lassen, wenn die Eintragungen von den tatsächlichen Verhältnissen abweichen, weil zum Beispiel die Ehegatten/Lebenspartner dauernd getrennt leben und somit die Voraussetzungen für die Steuerklasse III weggefallen sind.
Diese Verpflichtung gilt auch, wenn die Steuerklasse II bescheinigt ist, die Voraussetzung für die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende im Laufe des Kalenderjahrs jedoch entfällt.
Fristen
Die als ELStAM gespeicherte Steuerklasse können Sie bei Ihrem Finanzamt im Laufe des Kalenderjahres spätestens bis zum 30. November ändern lassen.
Grundsätzlich gilt die (gewählte) Steuerklassenkombination der Ehegatten/Lebenspartner im Folgejahr weiter, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Allerdings ist die Berücksichtigung eines Faktors spätestens nach zwei Jahren neu zu beantragen.
Formulare
- Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern
Dateiformat: FormsForWeb (FFW)
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden. - Erklärung zum dauernden Getrenntleben
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden. - Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen/lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Einspruch
Verwandte Themen
Verwandte Lebenslagen
Weiterführende Links
- Broschüre „Die Lohnsteuer 2023“
https://www.bestellen.bayern.de/shoplink/06003017.htm
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal).
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