Leistungen von A bis Z

Computerspiel; Beantragung einer Förderung

Leistungsbeschreibung

Stand: 07.12.2023

Der Freistaat Bayern fördert die Produktion und Entwicklung hochwertiger und gewaltfreier Computer- und Videospiele aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales.

Am Hightech- und Medienstandort Bayern ist die Medienbranche ein wichtiger Wirtschaftsfaktor mit einem großen Wachstumspotential im kreativ-technischen Bereich.

Die Bayerische Staatsregierung unterstützt die Entwicklung qualitativ hochwertiger, pädagogisch oder kulturell wertvoller Computerspiele. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit der bayerischen Entwicklungs- und Produktionswirtschaft sowie den digitalen audiovisuellen Standort in Europa zu stärken.

Die Computerspielförderung beruht auf drei Säulen: Konzeptentwicklung, Prototypenentwicklung und Produktion.

Antragsberechtigt sind Entwicklungsstudios und Unternehmen, die vorrangig Computerspiele entwickeln oder vertreiben.

Verfahrensablauf

Der Antrag muss bei der FilmFernsehFonds Bayern GmbH (FFF Bayern) gestellt werden. Nach positiver Entscheidung durch den unabhängigen Vergabeausschuss wird ein Darlehens- oder Zuschussvertrag mit der LfA Förderbank Bayern geschlossen.

Bearbeitungsdauer

in der Regel fünf Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • Projektbeschreibung
  • Finanzierungsplan
  • Kulturtest
  • weitere Unterlagen sind abhängig vom jeweiligem Förderbereich

Fristen

Die Einreichfristen der FFF Bayern GmbH sind auf der Website des FilmFernsehFonds Bayern veröffentlicht und müssen eingehalten werden (siehe "Weiterführende Links").

Kosten

In der Regel wird eine Prüfgebühr von 3% erhoben. Näheres erfahren Sie auf der Webseite des FFF Bayern.

Formulare

  • Unterlagen und Merkblätter zur Antragsstellung für die Gamesförderung
    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal).