Leistungen von A bis Z

Kommunale Kindertageseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung

Leistungsbeschreibung

Stand: 18.08.2023

Gemeinden können eine Benutzungsordnung für kommunale Tageseinrichtungen für Kinder erlassen.

Eine Benutzerordnung für Kindertageseinrichtungen kann z.B. Folgendes regeln:

  • Anmeldung und Aufnahme
  • Mitwirkung der Kinder und der Erziehungsberechtigten
  • Öffnungszeiten und Schließungszeiten
  • Elternbeitrag / Essensgeld
  • Besuchsregelung
  • Krankheitsfall
  • Abmeldung

Die Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen Ihrer Gemeinde finden Sie - sofern vorhanden - nach der Eingabe Ihres Wohnortes und/oder der Postleitzahl oder auf der Internetseite Ihrer Gemeinde.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal).

Ansprechpartner in der Gemeinde Himmelkron

Sebastian Laschka

Telefon:09227/931-16
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
Raum:1
tätig für:Haupt- und Finanzverwaltung

Robert Gerstner

Telefon:09227/931-18
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
Raum:5
tätig für:Haupt- und Finanzverwaltung