Leistungen von A bis Z

Auslieferungsverfahren; Verfahrensführung und Beantragung von Entscheidungen

Leistungsbeschreibung

Stand: 18.07.2023

International gesuchte Verdächtige und Verurteilte können an das Ausland ausgeliefert werden. Die Generalstaatsanwaltschaft führt das Verfahren und beantragt die notwendigen Entscheidungen des Oberlandesgerichts.

Auf Antrag anderer Staaten können international gesuchte Verdächtige und Verurteilte, die in Deutschland festgenommen werden, an das Ausland ausgeliefert werden. Die Generalstaatsanwaltschaft führt in diesen Fällen nach erfolgter Festnahme das Verfahren und beantragt die notwendigen Haftentscheidungen beim Oberlandesgericht, welches grundsätzlich über die Zulässigkeit der Auslieferung entscheidet.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal).