Leistungen von A bis Z
Auszeichnung "Weißer Engel"; Einreichung einer Anregung
Stand: 04.10.2023
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zeichnet Personen für vorbildliche Leistungen im Gesundheits- und Pflegebereich mit dem "Weißen Engel" aus.
Die Auszeichnung wird für langjähriges und regelmäßiges ehrenamtliches Engagement im Bereich Pflege verliehen, insbesondere für vorbildhafte häusliche Pflege. Abgrenzungsmerkmal gegenüber der "Pflegemedaille" (siehe unter "Verwandte Themen") ist, dass die Ursache der Pflegebedürftigkeit in einem "schleichenden Erkrankungsprozess" (z. B. Demenz) oder in einer "ad-hoc-Erkrankung" (z. B. Schlaganfall) liegt oder altersbedingt ist.
Die Auszeichnung besteht aus einer Ehrennadel und einer Urkunde und wird an höchstens 70 Personen im Jahr vergeben.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
- Auszeichnung „Weißer Engel“ in Bayern
https://www.stmgp.bayern.de/ministerium/auszeichnungen/weisser-engel/
Verwandte Themen
Verwandte Lebenslagen
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (siehe BayernPortal)