Leistungen von A bis Z

Bodenseeschifferpatent; Anmeldung zur Prüfung und Beantragung einer Ersatzausfertigung

Leistungsbeschreibung

Stand: 06.03.2024

Das Bodenseeschifferpatent kann erteilt werden, wenn die theoretische Prüfung und die praktische Prüfung mit Erfolg bestanden- oder nachgewiesen ist. Eine Ersatzausfertigung  kann beantragt werden, wenn das Patent abhandengekommen ist.

Zum Führen eines auf dem Bodensee zugelassenen Fahrzeuges benötigen Sie in der Regel das Bodenseeschifferpatent, wenn

  • das Schiff oder Boot mit einem Motor betrieben wird und die Maschinenleistung über 4,4 Kilowatt liegt
  • das Segelboot mehr als 12 Quadratmeter Segelfläche hat

Das Bodenseeschifferpatent erhalten Sie für folgende Kategorien:

  • Kategorie A: motorbetriebene Schiffe, soweit sie nicht unter die Kategorien B und C fallen
  • Kategorie B: Fahrgastschiffe
  • Kategorie C: Güterschiffe und schwimmende Geräte mit eigenem Antrieb
  • Kategorie D: Segelboote

Sie können sich beim Landratsamt Lindau (Bodensee) für die theoretische und praktische Prüfung anmelden.

Für die praktische Prüfung

  • müssen Sie ein zugelassenes, patentpflichtiges Boot der entsprechenden Antriebsart bereitstellen,
  • muss ein Patentinhaber oder eine Patentinhaberin als Schiffsführer mit an Bord sein und
  • muss das Boot für mindestens drei Personen zugelassen sein.

Wenn Sie bereits über den entsprechenden Sportbootführerschein verfügen, kann die praktische Prüfung entfallen.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für den Erwerb der Schifferpatente der Kategorien A und D sind:

  • für Kategorie D: Personen ab 14 Jahren
  • für Kategorie A: Personen ab 18 Jahren
  • geistige und körperliche Eignung zum Führen eines Schiffes
    • ausreichendes Hörvermögen
    • ausreichendes Sehvermögen
    • ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen
  • Ihr bisheriges Verhalten lässt erwarten, dass Sie als Schiffsführer oder Schiffsführerin die Vorschriften beachten und auf andere Rücksicht nehmen. Sie dürfen zum Beispiel nicht einschlägig vorbestraft sein.

Voraussetzungen für Ersatzausfertigung: Sie haben das Bodenseeschifferpatent verloren oder es ist Ihnen entwendet worden.

Verfahrensablauf

Sie können sich direkt beim Landratsamt Lindau (Bodensee) für die theoretische und praktische Prüfung anmelden.

Für die praktische Prüfung können Sie sich in der Regel telefonisch beim Landratsamt anmelden und den Prüfungstermin und Prüfungsort vereinbaren.

Das Bodenseeschifferpatent wird erteilt, wenn die theoretische Prüfung und die praktische Prüfung mit Erfolg bestanden oder nachgewiesen ist und alle Unterlagen komplett vorliegen. Beide Prüfungsteile müssen innerhalb von 12 Monaten bestanden oder bei derselben Prüfungsbehörde abgelegt sein.

Ist ein Schifferpatent verlorengegangen, so stellt die Behörde, welche das Schifferpatent erteilt hat, auf Antrag eine zweite Ausfertigung aus.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab. Eine Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb einer Woche.

Erforderliche Unterlagen

  • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
    • Ausstellung eines Bodenseeschifferpatents
      • amtsärztliches oder ärztliches Zeugnis (Hör- und Sehvermögen)
      • Passbild
      • gegebenenfalls Kopien von Befähigungsnachweisen
    • Ausstellung eines Erstausfertigung
      • Passbild

Fristen

Alle Prüfungsteile aus Theorie und Praxis müssen Sie für das Patent innerhalb von zwölf Monaten ablegen.

Hinweis: In besonderen Fällen wie zum Beispiel Krankheit oder Schwangerschaft können Sie die Verlängerung der Frist schriftlich beantragen.

Kosten

Die Gebühren für die Patentprüfungen legt das Landratsamt Lindau (Bodensee) fest.

Verwandte Lebenslagen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal).