Leistungen von A bis Z

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in der Gemeinde; Durchführung

Leistungsbeschreibung

Stand: 28.07.2025

Die 1995 in Bayern eingeführten Instrumente ''Bürgerbegehren und Bürgerentscheid'' ermöglichen es den Bürgern, in vielen Angelegenheiten der Gemeinde direkt selbst zu entscheiden.

Ein Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses.

Voraussetzungen

Bürgerbegehren/Bürgerentscheide sind nur über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde zulässig. Ausgenommen hiervon sind Angelegenheiten, die kraft Gesetz dem ersten Bürgermeister obliegen, Fragen der inneren Organisation der Gemeindeverwaltung, die Rechtsstellung der künftigen ersten Bürgermeister, die Rechtsverhältnisse der Gemeinderatsmitglieder, der Bürgermeister und der Gemeindebediensteten und die Haushaltssatzung. 

Das Bürgerbegehren muss bei der Gemeinde eingereicht werden und eine mit ''Ja'' oder ''Nein'' zu entscheidende Fragestellung sowie eine Begründung enthalten. Es muss zudem bis zu drei Personen benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten. Das Bürgerbegehren muss je nach Gemeindegröße von mindestens 3 % bis 10 % der Gemeindebürger unterschrieben sein.

Bestehen gegen das Bürgerbegehren keine rechtlichen Bedenken, muss der Gemeinderat dessen Zulässigkeit feststellen; es ist ein Bürgerentscheid durchzuführen. Bei einem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beantwortet wurde. Diese Mehrheit muss

  • in Gemeinden bis zu 50.000 Einwohnern mindestens 20 %,
  • bis zu 100.000 Einwohnern mindestens 15 % und
  • in Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern mindestens 10 %

der Stimmberechtigten (d. h. der wahlberechtigten Gemeindeangehörigen) betragen.

Näheres können Sie bei Ihrer Gemeinde erfragen.

Fristen

Nach Einreichung des Bürgerbegehrens hat der Gemeinderat unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu entscheiden.

Nach Feststellung der Zulässigkeit ist der Bürgerentscheid an einem Sonntag innerhalb von 3 Monaten durchzuführen; die Frist kann im Einvernehmen mit den vertretungsberechtigten Personen um höchstens 3 Monate verlängert werden.

Kosten

Die für ein Bürgerbegehren aufgewendeten Kosten werden von der Gemeinde nicht erstattet; demgegenüber trägt die Kosten des Bürgerentscheids die Gemeinde.

Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Verwandte Lebenslagen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal).

Ansprechpartner in der Gemeinde Himmelkron

Vanessa Uome

Telefon:09227/931-12
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
Raum:3 (Außenstelle)
tätig für:GewerbeamtWahlamtStandesamt

Jens Allstädt

E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
tätig für:Freibad Himmelkron

Verena Benker

E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
tätig für:Kindergarten Lanzendorf

Petra Bescherer

Telefon:09227/931-21
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
Raum:4
tätig für:Bauamt

Stefan Fiolka

E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
tätig für:Kläranlage

GKDS Gesellschaft für kommunalen Datenschutz mbH

Telefon:09227/931-12
E-Mail:datenschutz@himmelkron.de
tätig für:Gemeinde Himmelkron

Ralf Glas

Telefon:09227/931-22
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
Raum:4
tätig für:Bauamt

Anja Goldberg-Huber

Telefon:09227/931-29
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
Raum:1
tätig für:Haupt- und Finanzverwaltung

Detlef Härtlein

Telefon:09273/50218-7
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
tätig für:Bauhof

Peter Hauenstein

Telefon:09227/931-13
E-Mail:standesamt@himmelkron.de
Raum:2 (Außenstelle)
tätig für:Standesamt

Marion Kühn

Telefon:09227/931-15
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
Raum:1
tätig für:Kasse

Sebastian Laschka

Telefon:09227/931-16
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
Raum:1
tätig für:Haupt- und Finanzverwaltung

Kerstin Lindner

Telefon:09227/931-17
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
Raum:6
tätig für:Steueramt

Maximilian Müller

Telefon:09227/931-20
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
Raum:12
tätig für:Bauamt

Raimund Oetter

Telefon:09227/931-25
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
Raum:1
tätig für:Kasse

Katja Peetz

Telefon:09227/931-14
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
Raum:1
tätig für:Ordnungsamt

Ann-Katrin Rehm

Telefon:09227/931-11
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
Raum:1 (Außenstelle)
tätig für:Einwohner-/Passamt

Gerhard Schneider

Telefon:09227/931-19
E-Mail:buergermeister@himmelkron.de
Raum:8
tätig für:Gemeinde Himmelkron

Anja Sperner

Telefon:09227/931-45
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
tätig für:Haupt- und Finanzverwaltung

Vanessa Uome

Telefon:09227/931-12
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
Raum:3 (Außenstelle)
tätig für:GewerbeamtWahlamtStandesamt