Leistungen von A bis Z

Flugschulen für die Ausbildung von Luftsportgeräteführern; Beantragung der Zulassung

Leistungsbeschreibung

Stand: 05.12.2023

Ultraleichtluftfahrzeuge, Hängegleiter, Gleitsegel, Sprungfallschirme und Gleitflugzeuge werden zur Luftfahrzeugklasse der Luftsportgeräte zusammengefasst. Flugschulen für die Ausbildung von Luftsportgeräteführern müssen zugelassen werden.

Um Luftsportgeräteführer ausbilden zu dürfen, benötigen Flugschulen eine Erlaubnis gemäß § 28 Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV). Die Zulassung der Flugschule für die Ausbildung von Luftsportgeräteführern kann bei folgenden Verbänden beantragt werden:

  • für Ultraleichtluftfahrzeuge: Deutscher Aero Club e.V. (DAeC); Deutscher Ultraleichtflugverband e.V. (DULV)
  • für Hängegleiter, Gleitsegel: Deutscher Hängegleiterverband e.V. (DHV)
  • für Sprungfallschirme: Deutscher Aero Club e.V. (DAeC); Deutscher Fallschirmsport Verband e.V. (DFV)
  • für Gleitflugzeuge: Deutscher Aero Club e.V. (DAeC); Deutscher Hängegleiterverband e.V. (DHV)

 

Voraussetzungen

Der Antrag auf Zulassung einer Ausbildungseinrichtung für die Ausbildung von Luftsportgeräteführern muss enthalten:

  • Erklärung über laufende Ermittlungs- oder Strafverfahren und darüber, dass ein Führungszeugnis nach § 30 BZRG zur Vorlage bei der zuständigen Stelle beantragt worden ist,
  • bei juristischen Personen und Personengesellschaften außerdem Name und Anschrift der vertretungsberechtigten Personen.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist beim zuständigen Verband einzureichen. Es sind folgende Angaben zu machen.

  • Name und Anschrift der Ausbildungseinrichtung;
  • Beabsichtigter Beginn der Ausbildungstätigkeit;
  • Name, Anschrift und Telefonnummer des Ausbildungsleiters sowie der Fluglehrer unter Angabe iherer Qualifikationen;
  • Name und Anschrift des Flugplatzes;
  • Auflistung der Luftfahrzeuge, die in der Ausbildungseinrichtung verwendet werden sollen, unter Angaben von Luftfahrzeugklasse/-art und ggfs. -muster, Eintragung im Luftfahrzeugregister, Halter, Kategorie des Lufttüchtigkeitszeugnisses;
  • Art der Ausbildung, die in der Einrichtung durchgeführt werden soll (theoretische Ausbildung, Flugausbildung, Berechtigungen);
  • Angaben zur Versicherung der Luftfahrzeuge und der Auszubildenden;
  • Angaben über Voll- oder Teilzeitbetrieb der Ausbildungseinrichtung;
  • Erklärung über die Richtigkeit der getätigten Angaben und über die Durchführung der Ausbildung in Übereinstimmung mit den entsprechenden Vorschriften.

Erforderliche Unterlagen

  • Führungszeugnis
  • Kopien der Lizenzen sowie Lebensläufe des Ausbildungsleiters, der Fluglehrer und des sonstigen Lehrpersonals;
  • Auflistung der Luftfahrzeuge, die in der Ausbildungseinrichtung verwendet werden sollen
    einschließlich aller synthetischen Flugübungsgeräte (falls zutreffend), unter Angabe von: Luftfahrzeugeklasse/-art und ggfs. -muster, Eintragung im Luftfahrzeugregister, Halter, Kategorie des Lufttüchtigkeitszeugnisses;

Fristen

keine

Kosten

Informationen über die anfallenden Kosten für die Registrierung der Ausbildungseinrichtung sind bei dem zuständigen Verband einzuholen.

Formulare

  • Antrag auf Zulassung als Ausbildungseinrichtung für Luftsportgeräteführer des DAeC
    Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift an die zuständige Stelle gesendet werden (z. B. per Post, Fax oder verschlüsselter E-Mail).
    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
  • Antrag auf Zulassung als Ausbildungseinrichtung für Luftsportgeräteführer des DULV
    Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift an die zuständige Stelle gesendet werden (z. B. per Post, Fax oder verschlüsselter E-Mail).
    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal).