Leistungen von A bis Z

Agrarförderungsprogramme; Beantragung einer Förderung

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Stand: 14.03.2023

Mit dem Mehrfachantrag (MFA) beantragen die landwirtschaftlichen Betriebe in Bayern Fördermaßnahmen und Ausgleichszahlungen.

Mit der Mehrfachantragstellung wird die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für flächen- und tierbezogene Fördermaßnahmen in Bayern umgesetzt.

Fristen

Die Mehrfachantragstellung erfolgt jedes Jahr von Anfang März bis Mitte Mai.

Kosten

keine

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (siehe BayernPortal)