Leistungen von A bis Z
Agrarförderungsprogramme; Beantragung einer Förderung
Stand: 14.03.2023
Mit dem Mehrfachantrag (MFA) beantragen die landwirtschaftlichen Betriebe in Bayern Fördermaßnahmen und Ausgleichszahlungen.
Mit der Mehrfachantragstellung wird die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für flächen- und tierbezogene Fördermaßnahmen in Bayern umgesetzt.
Fristen
Die Mehrfachantragstellung erfolgt jedes Jahr von Anfang März bis Mitte Mai.Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
- Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates vom 19. Januar 2009 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1290/2005, (EG) Nr. 247/2006, (EG) Nr. 378/2007 sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003
- Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
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Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (siehe BayernPortal)