Leistungen von A bis Z
Liste der Beratenden Ingenieure; Beantragung der Eintragung
Leistungsbeschreibung
Stand: 08.08.2023
Die Berufsbezeichnung "Beratende Ingenieurin" und "Beratender Ingenieur" darf nur führen, wer unter dieser Bezeichnung in die Liste Beratender Ingenieure bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau eingetragen ist.
Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau prüft und entscheidet über die Eintragung in die entsprechende Liste.
Voraussetzungen
- Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieurin" oder "Ingenieur" nach dem Ingenieurgesetz (i. d. R. Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung erforderlich)
- nachfolgende dreijährige Berufspraxis
- eingenverantwortliche und unabhängige Ausübung des Berufs
- Wohnsitz, Niederlassung oder überwiegende berufliche Beschäftigung in Bayern
Bearbeitungsdauer
- für die Behörde: drei Monate nach Antragseingang und vollständigem Vorliegen der Unterlagen
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieurin"/"Ingenier" (i. d. R. Abschlussurkunde der Hochschule)
- Nachweise über die nachfolgende Praxiszeit
- Nachweise über eigenverantwortliche und unabhängige Berufsausübung
- Führungszeugnis
- Meldebescheinigung
Fristen
- für den Antragsteller: keine
- vor Aufnahme der Tätigkeit ist die Anzeige des erstmaligen Erbringens der Leistung erforderlich, wenn keine Mitgliedschaft in einer deutschen Ingenieurkammer besteht
Kosten
190 Euro - Eintragung in die Liste Beratender Ingenieure
114 Euro - soweit bereits freiwillige Mitgliedschaft besteht
70 Euro - soweit bereits in einer anderen Kammer in Deutschland eingetragen oder Löschung dort innerhalb des letzten Jahres auf Grund von Wegzug
Formulare
- Antrag auf Eintragung in die Liste der im Bauwesen tätigen Beratenden Ingenieure (Pflichtmitgliedschaft)
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Rechtsgrundlagen
- Art. 1 Gesetz über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau (Baukammerngesetz - BauKaG)
- Verordnung über die Verfahren bei den Baukammern und deren Eintragungsausschüssen (Baukammernverordnung – BauKaV)
- Gebührenordnung der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau
- Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnung Ingenieur und Ingenieurin (Bayerisches Ingenieurgesetz – BayIngG)
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Verwandte Themen
- Gesellschaftsverzeichnis für Beratende Ingenieure; Beantragung der Eintragung
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- Verzeichnis der auswärtigen Beratenden Ingenieure; Informationen zur Eintragung bei der Bayerische Ingenieurekammer-Bau
- Ingenieur/-in; Beantragung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
- Verzeichnis der auswärtigen Gesellschaften; Informationen zur Eintragung in das Verzeichnis der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau
- Verzeichnis der auswärtigen bauvorlageberechtigten Ingenieure; Informationen zur Eintragung
Verwandte Lebenslagen
Weiterführende Links
- Bayerische Ingenieurekammer-Bau
http://www.bayika.de
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Liste der Beratenden Ingenieure; Beantragung der Eintragung" finden Sie im BayernPortal.