Leistungen von A bis Z
Architekt/in; Beantragung der Eintragung in die Architektenliste
Stand: 05.08.2022
Die Berufsbezeichnungen "Architekt/in", "Innenarchitekt/in" und "Landschaftsarchitekt/in" darf in Bayern nur führen, wer unter dieser Bezeichnung in die Architektenliste bei der Bayerischen Architektenkammer eingetragen ist.
Wer die Berufsbezeichnung "Architekt/in" führen darf, ist zugleich bauvorlageberechtigt; wer die Berufsbezeichnung "Innenarchitekt/in" führen darf, ist für die mit der Berufsaufgabe verbundenen baulichen Änderungen von Gebäuden bauvorlageberechtigt;
Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Architektenkammer prüft und entscheidet über die Eintragung in die Listen und Verzeichnisse. .
Voraussetzungen
- erfolgreicher Hochschulabschluss in der Fachrichtung Architektur (vierjähriges Regelstudium) bzw. Innen- oder Landschaftsarchitektur (jeweils dreijähriges Regelstudium)
- nachfolgende zweijährige Berufspraxis, in der Fachrichtung Architektur hat die Berufspraxis unter Aufsicht zu erfolgen
Erforderliche Unterlagen
- Abschlussurkunde der Hochschule
- Nachweise über die nachfolgende Praxiszeit
- Führungszeugnis
- Meldebescheinigung
- Passfoto (optional, bei Wunsch nach einem Berufsausweis)
- Gebührenvorschuss (Nachweis)
Fristen
- für den Antragsteller: keine
- für die Behörde: drei Monate nach Antragseingang und vollständigem Vorliegen der Unterlagen
Kosten
- Neueintragung in die Architektenliste: 300 Euro
- Umtragung in der Architektenliste: 150 Euro
Formulare
- Antrag auf Eintragung in die Architektenliste (Neueintragung)
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden. - Antrag auf Eintragung in die Architektenliste (Umtragung)
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Rechtsgrundlagen
- Art. 1 und 5 Gesetz über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau (Baukammerngesetz - BauKaG)
- Art. 4 Gesetz über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau (Baukammerngesetz - BauKaG)
- Verordnung über die Verfahren bei den Baukammern und deren Eintragungsausschüssen (Baukammernverfahrensverordnung - BauKaVV)
- Gebührenordnung der Bayerischen Architektenkammer
- Art. 61 Abs. 2 Nr. 1 Bayerische Bauordnung (BayBO)
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Weiterführende Links
- Bayerische Architektenkammer
https://www.byak.de/planen-und-bauen/architektensuche/pruefsachverstaendige-fuer-brandschutz.html - Deutsches Architektenblatt
Das Deutsche Architektenblatt (DAB) ist das offizielle Mitteilungsorgan der Bundesarchitektenkammer und der Architektenkammern der Länder.
http://www.dabonline.de - Bayerische Architektenkammer - Die Architektenkammer als Einheitlicher Ansprechpartner
https://www.byak.de/architektenkammer/einheitlicher-ansprechpartner-berufsanerkennung.html - Informationen zum Beruf "Architekt/in" im Anerkennungsfinder des Portals "Anerkennung in Deutschland"
https://www.anerkennung-in-deutschland.de/tools/berater/de/berater/profile/378 - Die Architektenkammer als Einheitlicher Ansprechpartner
https://www.byak.de/architektenkammer/einheitlicher-ansprechpartner-berufsanerkennung.html
Verwandte Themen
- Architekt/in und Stadtplaner/in; Beantragung der Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis
- Architekt/in und Stadtplaner/in; Beantragung der Eintragung in das Verzeichnis der auswärtigen Dienstleister
- Stadtplaner/in; Beantragung der Eintragung in die Stadtplanerliste
- Energiesachverständige/-r; Beantragung der Eintragung in Liste der Sachverständigen
- Architekt/in und Stadtplaner/in; Beantragung der Eintragung in das Verzeichnis der auswärtigen Gesellschaften
Verwandte Lebenslagen
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)