Leistungen von A bis Z

Soziale Entschädigung für Geschädigte, Witwen und Witwer; Beantragung einer Abfindung

Leistungsbeschreibung

Stand: 02.07.2025

Wenn Sie Anspruch auf Entschädigungszahlungen für Opfer der Kriegsauswirkungen beider Weltkriege haben, entweder als Geschädigter oder als Witwe oder Witwer, können Sie eine Abfindung beantragen.

Geschädigte und Witwen oder Witwer können ihren Anspruch auf die monatliche Entschädigungszahlung (MEZ) kapitalisieren lassen. Die Abfindung für Geschädigte erfolgt jeweils für fünf Jahre und beträgt das 60-fache der MEZ. Die Abfindung für Witwen und Witwer beträgt einmalig 132.386 EUR.

Mit Zahlung der Abfindung sind die Ansprüche auf die MEZ für die Dauer von fünf Jahren bzw. dauerhaft abgegolten. Auf die Abfindung sind bereits geleistete monatliche Entschädigungszahlungen anzurechnen.

Voraussetzungen

Ein entsprechender Antrag muss gestellt werden.

Verfahrensablauf

Sie können die Abfindung formlos beim Zentrum Bayern Familie und Soziale beantragen.

Kosten

keine

Formulare

  • Formloser Antrag (ohne Unterschrift)
    Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

Rechtsbehelf

Widerspruch, sozialgerichtliche Klage

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal).