Leistungen von A bis Z

Stationäre Wohnplätze für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung

Leistungsbeschreibung

Stand: 08.12.2023

Der Staat fördert den Neu- und Umbau von stationären Wohnplätzen für Menschen mit Behinderung.

Zweck

Es sollen individuelle, gemeindeintegrierte Wohnformen geschaffen werden, die es Menschen mit Behinderungen ermöglichen, soweit wie möglich eigenständig und selbständig leben zu können.

Gegenstand

Der Staat fördert den Neu- und Umbau von stationären Wohnplätzen für Menschen mit Behinderung.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Einrichtungsträger von stationären Wohnplätzen für Menschen mit Behinderung.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden Grundstücks-, Bau- und Baunebenkosten gemäß §§ 5 bis 8 der Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz (Zweite Berechnungsverordnung - II. BV) (= Gesamtkosten).

Art und Höhe

Die staatliche Förderung beträgt je nach Art der Einrichtung bis zu 70 Prozent der jeweils zuwendungsfähigen Kosten.

Voraussetzungen

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass ein langfristiger Bedarf an Wohnplätzen nachgewiesen werden kann und eine fachliche Konzeption vorliegt, die den Zielen der Inklusion Rechnung trägt.
Vor der Bewilligung der Fördermittel darf mit dem Bauvorhaben nicht begonnen oder ein Kaufvertrag abgeschlossen werden.

Verfahrensablauf

Die Projekte sind in der Regel bis zum 15. März eines jeden Jahres von der Bewilligungsstelle an die Staatsministerien für Familie, Arbeit und Soziales sowie für Wohnen, Bau und Verkehr zur Aufnahme in das Jahresförderprogramm anzumelden. Die Unterlagen müssen daher rechtzeitig vorher bei den Bewilligungsstellen eingereicht werden.

Nach Aufstellung des Jahresförderprogramms durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales und das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr werden die Träger der eingeplanten Projekte von den Bewilligungsstellen zur Antragstellung aufgefordert.

Darlehenszusage und Bewilligungsbescheid werden anschließend von der für die Darlehensverwaltung zuständigen Bayerischen Landesbodenkreditanstalt dem Projektträger zugesandt.

Die Auszahlung erfolgt nach Baufortschritt und ist bei der Bewilligungsstelle zu beantragen.

Die Fördermittel sind bei den Regierungen, der Landeshauptstadt München sowie den Städten Augsburg und Nürnberg zu beantragen. Diese Stellen informieren auch über den weiteren Verfahrensablauf.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweise zum Grundstück
  • Nachweise über Fremd- und Eigenmittel
  • Bautechnische Unterlagen zum Bauvorhaben
  • Sonstige Nachweise (z. B. bei einer Baubetreuung)

Fristen

Die Projekte sind in der Regel bis zum 15. März eines jeden Jahres von der Bewilligungsstelle an die Staatsministerien für Familie, Arbeit und Soziales sowie für Wohnen, Bau und Verkehr zur Aufnahme in das Jahresförderprogramm anzumelden. Die Unterlagen müssen daher rechtzeitig vorher bei den Bewilligungsstellen eingereicht werden.

Kosten

Das Antrags- und Bewilligungsverfahren ist kostenfrei.

Formulare

  • Staatliche Förderung von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung - Formblat BehPlan I
    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
  • Nachweis "Einnahmen- und Ausgabenübersicht für geförderte Wohngebäude" - Stabau IV
    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal).