Leistungen von A bis Z
Arbeitssicherheit; Beantragung einer Ausnahme bei der Bestellung eines Betriebsarztes oder Fachkraft für Arbeitssicherheit
Stand: 20.06.2023
Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, Betriebsärztinnen / Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa), z. B. Sicherheitsingenieure, -techniker oder -meister, zu bestellen. Diese unterstützen den Arbeitgeber dabei, dass
- die der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten dienenden Vorschriften den jeweiligen Betriebsverhältnissen entsprechend angewandt werden,
- durch Umsetzung arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Erkenntnisse die Sicherheit am Arbeitsplatz verbessert wird und
- sich alle im Betrieb Beschäftigten sicherheitsbewusst verhalten.
Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen für diese Tätigkeiten besonders qualifiziert sein.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann das zuständige Gewerbeaufsichtsamt auf Antrag des Arbeitgebers zulassen, dass Betriebsärztinnen / Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) auch dann bestellt werden können, wenn diese noch nicht über die erforderliche Fachkunde verfügen oder dass an Stelle eines Sicherheitsingenieurs jemand bestellt werden darf, der zur Erfüllung der Sicherheitsaufgaben über entsprechende Fachkenntnisse verfügt.
Voraussetzungen
Der Antrag ist vom Arbeitgeber unter Beifügung der relevanten Unterlagen zu stellen.
Kosten
Die Kosten betragen je nach Umfang des Zulassungsverfahrens bis zu 400,- €, zzgl. evtl. erforderlicher Auslagen.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
- Arbeitssicherheitsorganisation
https://gewerbeaufsicht.bayern.de/arbeitsschutz/organisation/arbeitssicherheitsorganisation/index.htm
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)