Leistungen von A bis Z

Sozialpsychiatrische Dienste; Beantragung einer Förderung

Leistungsbeschreibung

Stand: 03.11.2023

Die Bezirke fördern den Ausbau eines flächendeckenden Angebotes von ambulanten Leistungen durch Sozialpsychiatrische Dienste, die i. d. R. von den Trägern der freien Wohlfahrtspflege betrieben werden. Die Personal- und Sachkosten werden überwiegend vom Bezirk finanziert.

Die Teams der Sozialpsychiatrischen Dienste setzen sich i. d. R. aus Sozialpädagogen, Psychologen und ehrenamtlichen Helfern zusammen, die Leistungen an Beratung und Begleitung, bei der Krisenversorgung, Gruppen- und Freizeitangebote, Hausbesuche, Leistungen bei der Kooperation und Koordination, der Planung und Steuerung der unterschiedlichen Hilfen anbieten. Sie arbeiten eng mit niedergelassenen Nervenärzten, Psychiatern, Psychiatrischen Kliniken und anderen ambulanten Einrichtungen zusammen.

Die Sozialpsychiatrischen Dienste stehen offen für psychisch kranke Menschen mit Chronifizierungsgefahr oder chronischen Verläufen mit komplexem Hilfebedarf sowie für Menschen, die sich trotz Bedarfs an psychiatrisch-psychotherapeutischer Behandlung noch nicht oder nicht mehr behandeln lassen wollen sowie den Angehörigen der Betroffenen.

Die Personal- und Sachkosten werden überwiegend vom Bezirk finanziert.

Rechtsgrundlagen

  • Richtlinie zur Förderung von Sozialpsychiatrischen Diensten des Bezirks

Redaktionell verantwortlich: Bayerischer Bezirketag (siehe BayernPortal).