Leistungen von A bis Z

Weinbau; Beantragung einer Zuwendung aus dem Bayerischen Weinfonds

Leistungsbeschreibung

Stand: 12.07.2023

Zur besonderen Förderung des Absatzes von Wein, der in Bayern aus dort gewachsenen Trauben erzeugt wurde, erheben die Gemeinden von den Weinbaubetrieben die Bayerische Weinfondsabgabe. Daraus werden Maßnahmen der Absatzförderung gefördert.

Abgabepflichtig sind die selbstbewirtschaftenden Eigentümer oder Nutzungsberechtigten von bestockten Weinbergsflächen, sofern diese mehr als 10 Ar (= 1000 qm) umfassen. Die Abgabe beträgt 1,75 Euro je Ar der in der Weinbaukartei als bestockt ausgewiesene Rebfläche eines Betriebes.

Da die Abgabe auf Grundlage der Angaben zur Weinbaukartei erhoben wird, kommt der rechtzeitigen und vollständigen Meldung von Änderungen der Bewirtschaftung zum 31.05. eines Jahres (vgl. Flächen- und Nutzungsnachweis FNN) besondere Bedeutung zu. Mit der im laufenden Kalenderjahr erhobenen Abgabe soll grundsätzlich der Absatz der aus der Ernte des Vorjahres gewonnenen Erzeugnisse gefördert werden.

Die Abgabepflicht bezieht sich daher auf die zum Zeitpunkt der Ernte im Vorjahr zur Weinbaukartei gemeldete bestockte Fläche. So ist beispielsweise für die im Jahr 2019 erhobene Abgabe die Rebfläche zum Zeitpunkt der Ernte 2018 maßgeblich.

Mit der Abgabe werden Maßnahmen der Absatzförderung für den Wein aus Bayern, insbesondere die allgemeine Öffentlichkeitsarbeit, Marktforschungstätigkeiten und die Veranstaltung von Messen und Ausstellungen sowie die Beteiligung hieran gefördert.

Im Allgemeinen dürfen solche Maßnahmen der Absatzförderung nur außerhalb der bestimmten Anbaugebiete Bayerns (Franken und Württemberg, Bayer. Bodensee) durchgeführt werden, um neue Absatzmärkte zu erschließen und Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der Europäischen Union zu vermeiden. Anträge auf Förderung aus den Mitteln der Bayerischen Weinfondsabgabe sind an die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau, Veitshöchheim, zu richten.

Voraussetzungen

Nutzungsberechtigung von Weinbergsflächen, sofern diese mehr als 10 Ar (= 1000 qm) umfassen.

Formulare

  • Formular für Antrag auf Zuwendung für gruppenbezogene und regionale Maßnahmen
    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Redaktionell verantwortlich: Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (siehe BayernPortal).