Leistungen von A bis Z

Schulsporttauglichkeit; Durchführung von Untersuchungen

Leistungsbeschreibung

Stand: 22.01.2024

Zur Einschätzung der Schulsporttauglichkeit können Schulsporttauglichkeitsuntersuchungen durchgeführt werden.

Auf Wunsch der Schule begutachten die Gesundheitsverwaltungen der Landkreise und kreisfreien Städte Schülerinnen und Schüler bei gesundheitlichen Einschränkungen zur Frage der Schulsporttauglichkeit.

Verfahrensablauf

Die Schulleitung stellt beim zuständigen Gesundheitsamt einen Untersuchungsantrag.

Hinweise

Der Untersuchungsantrag der Schulleitung soll den Untersuchungsanlass (aus Sicht der Schule) darlegen.

Fristen

keine

Rechtsbehelf

(fakultatives) Widerspruchsverfahren
Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines Widerspruchs

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal).