Leistungen von A bis Z

Rundfunkbeitrag; Abmeldung einer Wohnung

Leistungsbeschreibung

Stand: 11.11.2025

Sie können sich vom Rundfunkbeitrag unter bestimmten Voraussetzungen abmelden.

Wenn für Sie die Rundfunkbeitragspflicht wegfallen sollte und Sie bisher Rundfunkbeitrag gezahlt haben, sollten Sie sich beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice abmelden.

Voraussetzungen

Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn 

  • Sie zu einem anderen Beitragszahler ziehen,
  • der Beitragszahler verstorben ist,
  • Sie dauerhaft in eine Pflegeeinrichtung bzw. Einrichtung für Menschen mit Behinderung ziehen/gezogen sind und vollstationär betreut/gepflegt werden,
  • Sie dauerhaft ins Ausland ziehen,
  • Sie mehrere Wohnungen haben und eine Wohnung vollständig aufgeben,
  • sonstige Gründe zutreffen.
Hinweis: Der Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung gezahlt, die Beitragsnummer ist jedoch personenbezogen. Zieht eine angemeldete Person aus, nimmt sie die Beitragsnummer mit. Zahlt die in der Wohnung verbleibende Person weiterhin für diese Beitragsnummer, dann zahlt sie nicht für ihre eigene Wohnung, sondern für die neue Wohnung der ausgezogenen Person. Damit die eigene Wohnung korrekt erfasst wird, muss die verbleibende Person die Wohnung selbst neu anmelden. Andernfalls drohen Nachforderungen.

Verfahrensablauf

Die Abmeldung können Sie online oder schriftlich übermitteln.

Sie be­nötigen für die Ab­mel­dung Ihre Beitragsnummer.

Erforderliche Unterlagen

  • Es können folgende Unterlagen erforderlich sein:
    • wenn der Beitragszahler verstorben ist: Nachweis z. B. Sterbeurkunde
    • wenn Sie dauerhaft ins Ausland ziehen: Bescheinigung über Ihre Abmeldung beim Einwohnermeldeamt
    • wenn Sie mehrere Wohnungen haben und eine Wohnung vollständig aufgeben: Nachweis z. B. Meldebescheinigung

     

Fristen

Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Redaktionell verantwortlich: Bayerische Staatskanzlei (siehe BayernPortal).