Leistungen von A bis Z
Rundfunkbeitrag; Abmeldung einer Wohnung
Leistungsbeschreibung
Stand: 11.11.2025
Sie können sich vom Rundfunkbeitrag unter bestimmten Voraussetzungen abmelden.
Wenn für Sie die Rundfunkbeitragspflicht wegfallen sollte und Sie bisher Rundfunkbeitrag gezahlt haben, sollten Sie sich beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice abmelden.
Voraussetzungen
Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn
- Sie zu einem anderen Beitragszahler ziehen,
- der Beitragszahler verstorben ist,
- Sie dauerhaft in eine Pflegeeinrichtung bzw. Einrichtung für Menschen mit Behinderung ziehen/gezogen sind und vollstationär betreut/gepflegt werden,
- Sie dauerhaft ins Ausland ziehen,
- Sie mehrere Wohnungen haben und eine Wohnung vollständig aufgeben,
- sonstige Gründe zutreffen.
Verfahrensablauf
Die Abmeldung können Sie online oder schriftlich übermitteln.
Sie benötigen für die Abmeldung Ihre Beitragsnummer.
Erforderliche Unterlagen
- Es können folgende Unterlagen erforderlich sein:
- wenn der Beitragszahler verstorben ist: Nachweis z. B. Sterbeurkunde
- wenn Sie dauerhaft ins Ausland ziehen: Bescheinigung über Ihre Abmeldung beim Einwohnermeldeamt
- wenn Sie mehrere Wohnungen haben und eine Wohnung vollständig aufgeben: Nachweis z. B. Meldebescheinigung
Fristen
Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.Kosten
Es fallen keine Kosten an.Verwandte Themen
Verwandte Lebenslagen
Weiterführende Links
- Der Rundfunkbeitrag
https://www.rundfunkbeitrag.de/
Redaktionell verantwortlich: Bayerische Staatskanzlei (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Rundfunkbeitrag; Abmeldung einer Wohnung" finden Sie im BayernPortal.


















