Leistungen von A bis Z
Ursprungszeugnis oder IHK-Bescheinigung für Handelsdokumente; Beantragung
Leistungsbeschreibung
Stand: 12.12.2025
Sie exportieren Waren und müssen bei der Wareneinfuhr den Ursprung Ihrer Ware nachweisen? Dann können Sie bei Ihrer Industrie- und Handelskammer eine Bescheinigung beantragen.
Wenn Sie Waren exportieren, verlangen in einigen Ländern Zollbehörden, Banken oder Unternehmen des Importlandes bei der Wareneinfuhr die Vorlage bestimmter Handelsdokumente. Dazu gehören
- das Ursprungszeugnis, das Auskunft gibt über den handelspolitischen Ursprung einer Ware,
- Bescheinigungen von Handelsdokumenten, zum Beispiel eine Handelsrechnung.
Die Ausstellung eines solchen Dokumentes können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer beantragen.
Voraussetzungen
Sie können den handelspolitischen Ursprung der Ware zweifelsfrei nachweisen.
Verfahrensablauf
Für die Beantragung eines Ursprungszeugnisses oder einer Bescheinigung für ein Handelsdokument können Sie ein Online-Verfahren oder ein schriftliches Verfahren nutzen.
Online-Verfahren:
- Senden Sie eine E-Mail an die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) mit der Bitte, Sie für die Online-Anwendung eUZweb freizuschalten. Sie erhalten per Mail einen Registrierungscode.
- Rufen Sie den Onlinedienst eUZweb auf und melden Sie sich an.
- Füllen Sie den Antrag aus und senden Sie diesen an die IHK.
- Die IHK prüft die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihrer Angaben.
- Die IHK kann von Ihnen zusätzliche Auskünfte und Unterlagen zum Nachweis der Richtigkeit der im Antrag enthaltenen Angaben verlangen.
- Nach Prüfung der Angaben bescheinigt die IHK das Ursprungszeugnis beziehungsweise das Handelsdokument mittels elektronischer Signatur.
- Die IHK stellt Ihnen anschließend das bescheinigte Dokument in der Online-Anwendung zur Verfügung.
- Sie können das Dokument als volldigitales Dokument nutzen oder bei Bedarf ausdrucken.
Schriftliches Verfahren:
- Das Antragsformular bekommen Sie von Ihrer IHK vor Ort ausgehändigt.
- Füllen Sie den Antrag aus und unterschreiben Sie ihn.
- Reichen Sie den Antrag entweder per Post oder vor Ort bei Ihrer IHK ein.
- Die IHK prüft die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihrer Angaben.
- Die IHK kann von Ihnen zusätzliche Auskünfte und Unterlagen zum Nachweis der Richtigkeit der im Antrag enthaltenen Angaben verlangen.
- Nach Prüfung der Angaben bescheinigt die IHK das Ursprungszeugnis beziehungsweise das Handelsdokument.
Anschließend wird Ihnen das bescheinigte Dokument per Post zurückgesendet.
Bearbeitungsdauer
- Standardmäßig wenige Minuten im Onlineverfahren
- Normalerweise wenige Tage im schriftlichen Verfahren
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
Sie benötigen Nachweise über den Ursprung der Ware, zum Beispiel:
- Ursprungszeugnisse von berechtigten Stellen oder ausländischen Kammern, die Mitglied der „World Chambers Federation“ sind
- Erklärungen-IHK für den nichtpräferenziellen Ursprung
-
Präferenznachweise, die in der EU anerkannt werden:
- Warenverkehrsbescheinigungen (EUR.1, EUR-MED) oder präferenzielle Ursprungserklärungen
- Lieferantenerklärungen (LE) für Präferenzware, z. B. EU oder Türkei
- Erklärung des registrierten/ermächtigten Ausführers (REX/EA)
- Handelsware – direkter oder indirekter Bezug: Herstellererklärung aus dem Drittland, ggf. mit Bezugsdokumenten oder Verzollungsbelegen
-
Rechnungen und Lieferscheine
- von Herstellern in der EU, wenn die Herstellung im eigenen Betrieb erfolgt.
- von Händlern oder Drittland-Herstellern, sofern der Ursprung von einer zur Ausstellung berechtigten Stelle bestätigt ist
- Nachweise drittländischer Organisationen, solange kein Zweifel an deren Rechtmäßigkeit besteht
- sonstige Nachweise in Ausnahmefällen, wenn keine der oben genannten Unterlagen vorliegt
Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen IHK, welche Unterlagen in Ihrem Fall konkret erforderlich sind.
Hinweise
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung der jeweiligen IHK.
Ihre IHK stellt Ihnen vierteljährlich eine Rechnung für die in diesem Zeitraum ausgestellten Ursprungszeugnisse.
Gebühr: 5 EUR - 35 EUR
Rechtsgrundlagen
- Allgemeine Rechtsgrundlagen
- § 1 Absatz 3 Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG)
- Artikel 59, 60, 61, 62, 63 Verordnung (EU) Nummer 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (UZK) sowie deren Durchführungsverordnungen
Rechtsbehelf
Weiterführende Links
- Anleitungen zur eUZ-Anwendung auf der Internetseite der Industrie- und Handelskammer (IHK)
https://euz.ihk.de/dokumentation - Musterbeispiel eines Ursprungszeugnisses auf der Internetseite der Industrie- und Handelskammer (IHK)
https://www.ihk.de/blueprint/servlet/resource/blob/2594108/d511a308c138b10727ec6e7b695db69d/m2-ursprungszeugnis-muster-data.pdf
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Ursprungszeugnis oder IHK-Bescheinigung für Handelsdokumente; Beantragung" finden Sie im BayernPortal.


















