Leistungen von A bis Z

Berufsregister für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften; Mitteilung einer Änderung

Leistungsbeschreibung

Stand: 03.06.2025

Die Wirtschaftsprüferkammer ändert Eintragungen im Berufsregister für Wirtschaftsprüferinnen beziehungsweise Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften auf Grund einer schriftlichen Meldung zum Berufsregister oder von Amts wegen.

Wenn Sie als Wirtschaftsprüferin beziehungsweise Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Einträge im Berufsregister ändern möchten, müssen Sie dies der Wirtschaftsprüferkammer mitteilen. Die Wirtschaftsprüfkammer ändert dann die Eintragung.

Als Mitglied der Wirtschaftsprüferkammer müssen Sie Änderungen unverzüglich mitteilen.

Voraussetzungen

Sie sind als Wirtschaftsprüferin beziehungsweise Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Berufsregister hinterlegt.

Verfahrensablauf

  • Sie teilen der Wirtschaftsprüferkammer die Änderung schriftlich oder elektronisch mit.
  • Nachdem die Wirtschaftsprüferkammer die Änderungsmitteilung erhalten hat, nimmt sie die entsprechende Änderung der Eintragung im Berufsregister vor.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert ungefähr 1 Woche. (1 Woche)

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Mitteilung zur Änderung von Einträgen im Berufsregister

Fristen

Sie müssen die Änderung zum Berufsregister unverzüglich mitteilen, das heißt ohne schuldhaftes Zögern. Die Eintragung erfolgt auch, wenn Sie die Änderung verspätet mitteilen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Formulare

Rechtsbehelf

  • Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (siehe BayernPortal).