Leistungen von A bis Z

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft; Mitteilung einer Änderung des Gesellschaftsvertrages

Leistungsbeschreibung

Stand: 04.06.2025

Wird der Gesellschaftsvertrag einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geändert, müssen die gesetzlichen Vertreterinnen oder gesetzlichen Vertreter der Wirtschaftsprüfergesellschaft die Änderung der Wirtschaftsprüferkammer melden.

Als gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft müssen Sie der Wirtschaftsprüferkammer melden, wenn Sie Änderungen am Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vornehmen.

Sie müssen die Anzeige zusammen mit einer Kopie des geänderten Gesellschaftsvertrages abgeben.

Sobald die Änderung im Handels- beziehungsweise Partnerschaftsregister eingetragen ist, muss Ihre Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine öffentlich beglaubigte Abschrift der Handelsregistereintragung bei der Wirtschaftsprüferkammer einreichen.

Voraussetzungen

  • Sie sind gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
  • Es kam zu Änderungen im Gesellschaftsvertrag, zum Beispiel folgende:
    • Änderung der Gesellschaftsform
    • Eigentumsverhältnisse
    • Kapitalerhöhung
    • Anpassungen auf Grundlage von Gesetzesänderungen

Verfahrensablauf

Die Wirtschaftsprüferkammer empfiehlt, dass Sie den Entwurf der Änderung des Gesellschaftsvertrages im Vorfeld mit ihr abstimmen. Damit können Sie unnötige Nachbeurkundungen vermeiden. Musterverträge finden Sie im Internet auf den Seiten der Wirtschaftsprüferkammer.

Nach der Änderung erhält die Wirtschaftsprüferkammer eine Kopie des geänderten Gesellschaftsvertrages. Nachdem die Änderung im Handels- beziehungsweise Partnerschaftsregister eingetragen wurde, erhält sie eine öffentlich beglaubigte Abschrift der Registereintragung.

Bearbeitungsdauer

Die Wirtschaftsprüferkammer prüft Entwürfe, die ihr im Vorfeld zur Abstimmung übermittelt werden, in der Regel innerhalb von 10 Arbeitstagen nachdem sie das Dokument erhalten hat. (10 Werktage)

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Sie benötigen folgende Unterlagen:

    • eine Kopie der Satzung beziehungsweise des geänderten Gesellschaftsvertrages
    • eine öffentlich beglaubigte Abschrift der Handelsregistereintragung 

Fristen

Sie müssen den geänderten Gesellschaftsvertrag innerhalb von 2 Wochen nach der Beurkundung einreichen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Formulare

  • Mustervertrag für die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (GmbH)

    Den Mustervertrag können Sie verwenden, wenn Sie als gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Änderungen des Gesellschaftsvertrags der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft melden möchten.


    Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

Rechtsbehelf

  • Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (siehe BayernPortal).