Leistungen von A bis Z
Integrationsprojekte; Beantragung einer Förderung im Bereich der Wertevermittlung
Leistungsbeschreibung
Stand: 19.12.2025
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration fördert die Integration von zugewanderten Menschen mit einer Reihe von Projekten zur Wertevermittlung, darunter die Kursreihe „Leben in Bayern“ und die Projektreihe „Lebenswirklichkeit in Bayern“.
Gelingende Integration ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und ein friedliches Zusammenleben in Bayern. Neben der deutschen Sprache und der Integration in Ausbildung und Arbeit ist die Wertevermittlung ein wichtiger Baustein der Integration. Der Freistaat Bayern fördert daher die Durchführung vielfältiger Angebote zur Wertevermittlung.
Zweck
Zweck der Förderung ist es, Zuwanderinnen und Zuwanderern unsere Werte und Kultur näher zu bringen und verständlich zu machen, um sich besser im Alltag und in unserer Gesellschaft zurechtzufinden. Die Wertevermittlung umfasst dabei die Grundlagen unserer Rechts- und Werteordnung wie Demokratieverständnis, Gleichberechtigung und Toleranz, die Stärkung der Akzeptanz dieser grundlegenden Werte und Regeln sowie die Vermittlung von Wissen über unsere Kultur. Durch interkulturelle und interreligiöse Begegnungen und Austausch soll gegenseitiges Verständnis und das gesellschaftliche Miteinander gestärkt werden. Gleichzeitig wird mit der Förderung bezweckt, Neuzugewanderten mit praktischen Hilfen das Ankommen in der Gesellschaft zu erleichtern und Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Partizipation aufzuzeigen.
Die Maßnahmen dienen damit dem Erhalt des sozialen Friedens und der Förderung grundlegender sozialer und kommunikativer Kompetenzen als wichtige Vorläuferfähigkeiten für weitere Integrationsschritte, insbesondere im Bildungsbereich und auf dem Arbeitsmarkt.
Gegenstand
Im Rahmen des Zuwendungszwecks wird die projektbezogene Durchführung von Angeboten der Wertevermittlung und die Schulung des hierfür einzusetzenden Personals gefördert. Zu den geförderten Formaten zählen etwa Kurse, Workshops, Austauschtreffen oder Fortbildungen. Die Angebote der Wertevermittlung sollen sowohl die Wissensvermittlung als auch praktische Beteiligungsformen umfassen.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind alle rechtsfähigen Träger, die über die erforderliche Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit zur Durchführung des Projektes verfügen und deren bisherige Tätigkeit das Erreichen des Förderzwecks erwarten lässt.
Zuwendungsfähige Ausgaben
Zuwendungsfähig sind projektbezogene Personal- und Sachausgaben im Rahmen des Zuwendungszwecks. Die Höhe der zuwendungsfähigen Personalausgaben bemisst sich nach den vom Bayerischen Finanzministerium veröffentlichten Personalausgabenhöchstsätzen.
Art und Höhe
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Projektförderung im Wege einer Anteilsfinanzierung in der Regel in Höhe von maximal 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Die staatliche Förderung setzt eine Eigenbeteiligung des Zuwendungsempfängers (Eigenanteil) in der Regel in Höhe von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben voraus.
Zuwendungen nach der Förderrichtlinie Werteprojekte werden ohne Rechtspflicht und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.
Voraussetzungen
Neben der Beachtung der bereits oben genannten Voraussetzungen sowie der Hinweise zum Verfahren sind die weiteren Anforderungen im Einzelnen der "Förderrichtlinie Werteprojekte" zu entnehmen (siehe unter "Rechtsgrundlagen").
Verfahrensablauf
Antragstellung
Der Antrag ist zusammen mit einer aussagekräftigen Projektbeschreibung und dem Ausgaben- und Finanzierungsplan dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) – Sachgebiet G2 – per E-Mail (Sachgebiet-G2@stmi.bayern.de) vorab zur Freigabe zuzusenden.
Nach Freigabe des Projekts durch das StMI ist der Antrag bei der Bewilligungsbehörde per E-Mail (Sachgebiet-15.integration@reg-mfr.bayern.de) einzureichen.
Die weiteren Einzelheiten zur Antragstellung entnehmen Sie bitte der geltenden Förderrichtlinie (siehe unter "Rechtsgrundlagen").
Bewilligung
Die Regierung von Mittelfranken ist als Bewilligungsbehörde zuständig für die Durchführung des Förderverfahrens. Der Bewilligungszeitraum umfasst in der Regel ein Kalender- und Haushaltsjahr (1. Januar bis 31. Dezember).
Erforderliche Unterlagen
- Projektbeschreibung (aussagekräftiges Konzept des geplanten Vorhabens)
- Antrag mit Ausgaben- und Finanzierungsplan
Hinweise
Eine Förderung entfällt, wenn für die entstehenden zuwendungsfähigen Ausgaben anderweitige Mittel des Freistaates Bayern in Anspruch genommen werden. Eine Komplementärförderung mit Mitteln der Kommunen, des Bundes oder der Europäischen Union ist unbeschadet des Erfordernisses des Eigenanteils in Höhe von in der Regel 10 % möglich.
Fristen
Die Antragstellung soll in der Regel mindestens zwei Monate vor dem Projektbeginn erfolgen.
Kosten
keine
Formulare
- Projektkonzept „Leben in Bayern“
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden. - Projektkonzept „Lebenswirklichkeit in Bayern“
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden. - Ausgaben- und Finanzierungsplan
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden. - Projektkonzept Werteprojekte
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage gegen Bewilligungsbescheid
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Verwandte Themen
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- Integrationsprojekte; Beantragung einer Förderung für besondere Maßnahmen nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie
- Hauptamtliche Integrationslotsinnen und -lotsen; Beantragung einer Förderung
- Ausbildungsakquisiteurinnen und -akquisiteure für Flüchtlinge sowie Jobbegleiterinnen und Jobbegleiter; Beantragung einer Förderung
Verwandte Lebenslagen
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Integrationsprojekte; Beantragung einer Förderung im Bereich der Wertevermittlung" finden Sie im BayernPortal.


















