Leistungen von A bis Z

Flüchtlings- und Integrationsberatung, Migrationsberatung; Inanspruchnahme

Leistungsbeschreibung

Stand: 02.01.2024

Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie dauerhaft bleibeberechtigte Menschen mit Migrationshintergrund können sich professionell und bedarfsspezifisch beraten lassen.

Die vom Freistaat Bayern geförderten Flüchtlings- und Integrationsberaterinnen und -berater ermöglichen neu zugewanderten, bleibeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund sowie Asylbewerberinnen und -bewerbern ein professionelles, bedarfsabhängiges und zielgruppenspezifisches Beratungsangebot. Unterstützung und Beratung für erwachsene Zuwanderer ermöglicht auch die Migrationsberatung des Bundes.

Voraussetzungen

Sie möchten ein Beratungsangebot in Anspruch nehmen.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich an eine Beratungsstelle vor Ort.

Fristen

keine

Kosten

keine

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal).