Leistungen von A bis Z

Berufliche Schule; Beantragung eines Zuschusses für Lehrpersonal

Leistungsbeschreibung

Stand: 11.05.2023

Für kommunale berufliche Schulen gewährt der Staat einen Zuschuss zum Lehrpersonal (Lehrpersonalzuschuss).

Der Zuschuss ist pauschalisiert und wird auf der Grundlage der Summe der gehaltenen Unterrichtswochenstunden berechnet. Die Förderhöhe liegt für kommunale berufliche Schulen, abhängig von der Schulart bei 50 bis 70%.

Voraussetzungen

Den Lehrpersonalzuschuss erhalten kommunale berufliche Schulen.

Fristen

Anträge auf Gewährung eines Lehrpersonalzuschusses sind bis spätestens 1. April eines Jahres bei der zuständigen Regierung einzureichen.

Formulare

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal).