Leistungen von A bis Z

Ländlicher Raum; Beantragung einer Förderung aus dem EU-Förderprogramm LEADER

Leistungsbeschreibung

Stand: 07.09.2023

Mit dem LEADER-Programm unterstützt das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die ländlichen Regionen nach dem Motto "Bürger gestalten ihre Heimat". LEADER fördert innovative Projekte, die zur Stärkung des ländlichen Raumes beitragen.

Zweck

LEADER fördert die Bildung von Lokalen Aktionsgruppen (LAGs) und die Umsetzung von lokalen Entwicklungsstrategien.

Gegenstand

Gefördert werden Einzelprojekte, gebietsübergreifende oder transnationale Kooperationen zwischen LAGs und das LAG-Management.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind alle Antragsteller mit einer Rechtspersönlichkeit (ausgenommen staatliche Behörden).

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden Ausgaben für investive und nicht investive Projekte.

Art und Höhe

Die LEADER-Förderung erfolgt als Zuschuss (Projektförderung).

Der Fördersatz liegt je nach Projektart und räumlicher Förderkulisse zwischen 30 % und 80 % der zuwendungsfähigen Kosten.

Voraussetzungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Das Projekt muss von der LAG ausgewählt werden.
  • Die Projekte müssen der Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie dienen.
  • Es darf sich bei Projekten nicht um Pflichtaufgaben von Gebietskörperschaften handeln.

Bewilligung

Zuwendungen können grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn mit dem jeweiligen Projekt noch nicht begonnen wurde.

Verfahrensablauf

Antragstellung

Jedes Projekt ist zunächst der LAG zur Bewertung vorzulegen.

Der Förderantrag ist beim örtlichen für LEADER zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einzureichen.

Erforderliche Unterlagen

  • Vollständiger Förderantrag mit je nach Projekt erforderlichen Anlagen.

Hinweise

Für die Umsetzung von LEADER in Bayern ist das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten verantwortlich.

Für Beratung, Information und Koordinierung bei LEADER sind die LEADER-Koordinatoren an 9 Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) zuständig.

An diesen 9 ÄELF befinden sich auch die Bewilligungsstellen für die Abwicklung des Förderverfahrens.

Fristen

Eine Einreichung von Förderanträgen ist nur bis 31.12.2022 möglich, sofern die 6 bzw. 12-Monatsfrist nach LAG-Beschluss nicht ohnehin vorher greift

Formulare

  • LEADER-Förderanträge und Merkblätter
    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal).