Leistungen von A bis Z
Ländlicher Raum; Beantragung einer Förderung aus dem EU-Förderprogramm LEADER
Leistungsbeschreibung
Stand: 08.12.2025
Mit dem LEADER-Programm unterstützt das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten & Tourismus ländliche Regionen nach dem Motto "Bürger gestalten ihre Heimat". LEADER fördert innovative Projekte, die zur Stärkung des ländlichen Raumes beitragen.
Zweck
LEADER erfordert die Bildung von Lokalen Aktionsgruppen (LAGs) und fördert die Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien.
Gegenstand
Gefördert werden Einzelprojekte, gebietsübergreifende oder transnationale Kooperationen zwischen LAGs und das LAG-Management.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind alle Antragsteller mit einer Rechtspersönlichkeit (ausgenommen staatliche Behörden).
Zuwendungsfähige Kosten
Gefördert werden Ausgaben für investive und nicht investive Projekte.
Art und Höhe
Die LEADER-Förderung erfolgt als Zuschuss (Projektförderung).
Der Fördersatz liegt je nach Projektart und räumlicher Förderkulisse zwischen 30 % und 70 % der zuwendungsfähigen Kosten.
Voraussetzungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Das Projekt muss von der LAG im Projektauswahlverfahren ausgewählt werden.
- Die Projekte müssen der Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie dienen.
Bewilligung
Zuwendungen können grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn mit dem jeweiligen Projekt noch nicht begonnen wurde.
Verfahrensablauf
Antragstellung
Jedes Projekt ist zunächst der LAG zur Bewertung im Projektauswahlverfahren vorzulegen.
Der Förderantrag ist dann online in iBALIS zu erfassen und vollständig auszufüllen.
Erforderliche Unterlagen
- Vollständiger Förderantrag mit je nach Projekt erforderlichen Anlagen.
Hinweise
Für die Umsetzung von LEADER in Bayern ist das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus verantwortlich.
Für Beratung, Information und Koordinierung bei LEADER sind die LEADER-Koordinatoren an neun Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) zuständig.
Fristen
Eine Einreichung von Förderanträgen ist nur bis 31.12.2027 möglich, sofern die 6-Monatsfrist nach LAG-Beschluss nicht ohnehin vorher greift.
Formulare
- LEADER 2023–2027
Die zentralen Elemente bei LEADER sind wie in den letzten 30 LEADER-Jahren Vernetzung, Nachhaltigkeit, Zusammenarbeit, Lebensqualität, regionale Wertschöpfung und Bürgerbeteiligung. Damit haben unsere Regionen und ihre Bürgerinnen und Bürger wieder die Chance, selbst aktiv zur zukunftsfähigen Gestaltung ihrer Heimat beizutragen.
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
- LEADER in Bayern
http://www.leader.bayern.de - LEADER-Koordinatoren mit Zuständigkeitsbereichen
Die LEADER-Koordinatoren sind in allen Fragen, die das EU-Förderprogramm LEADER betreffen, die zentralen Ansprechpartner.
https://www.stmelf.bayern.de/leader/leader-koordinatoren-in-bayern/index.html - LEADER 2023–2027
https://www.stmelf.bayern.de/leader/leader-2023-2027/index.html
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Ländlicher Raum; Beantragung einer Förderung aus dem EU-Förderprogramm LEADER" finden Sie im BayernPortal.


















