Leistungen von A bis Z

Mitgliedschaft in der Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester; Übermittlung von Informationen

Leistungsbeschreibung

Stand: 04.01.2024

Die Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester gewährt Versorgungsleistungen im Alter, bei Berufsunfähigkeit und an Hinterbliebene. Hierfür benötigt sie bestimmte Informationen vom neuen Mitglied.

Die Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester (VddKO) ist zuständig für deutsche Kulturorchester. Die VddKO bietet den Musikern der deutschen Kulturorchester im Alter, bei Berufsunfähigkeit und bei Tod einen zusätzlichen Versicherungsschutz neben der gesetzlichen Rentenversicherung.

Pflichtversichert bei der VddKO wird jeder Musiker, der in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis bei einem Kulturorchester tätig ist. Die Pflichtversicherung beginnt gleichzeitig mit dem Beschäftigungsverhältnis und endet, wenn der Musiker aus dem Beschäftigungsverhältnis ausscheidet oder trotz Fortdauer desselben keine Bezüge mehr erhält.

Zur Überprüfung der Pflichtmitgliedschaft müssen Daten an die VddKO übermittelt werden.

In Zeiten, in denen Musiker nicht abhängig beschäftigt sind, können sie sich nach vorheriger Pflichtversicherung freiwillig weiterversichern.

Für bestimmte freie Musiker besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung.

Voraussetzungen

Es besteht ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis bei einem Kulturorchester.

Verfahrensablauf

Die Pflichtversicherten werden durch ihre Arbeitgeber, die als Kulturorchester Mitglieder der VddKO sind, bei der VddKO über ein Mitgliederportal angemeldet.

Zu Beginn der Mitgliedschaft in der VddKO ist vom neuen Mitglied die Änderungsanzeige zur Pflichtmitgliedschaft auszufüllen und an die VddKO zu senden. Das ausgefüllte Formular (siehe unter „Formulare“) kann per Post oder elektronisch (siehe unter „Online-Verfahren“) übermittelt werden.
 

Das Mitglied erhält von der VddKO anschließend einen Mitgliedschaftsbescheid per Post.

Bearbeitungsdauer

wenige Tage

Fristen

keine

Kosten

keine

Formulare

  • Anmeldung – Änderungsanzeige zur Pflichtmitgliedschaft bei der Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester

    Der Erhebungsbogen kann per Post oder elektronisch, insbesondere per Kontaktformular übermittelt werden (siehe unter „Online-Verfahren“).


    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Rechtsbehelf

Widerspruch, sowie ggfs. nach durchgeführtem Widerspruchsverfahren Klage zum Verwaltungsgericht


Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal).